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Datum: 30. Juni 2026

Kreistag verabschiedet Klimaschutzkonzept für eine treibhausgasneutrale Verwaltung bis 2040

Landkreis erfüllt damit gesetzliche Pflicht nach dem Niedersächsischen Klimagesetz

Der Kreistag des Landkreises Goslar hat in seiner gestrigen Sitzung mit dem einstimmigen Beschluss über das Klimaschutzkonzept für die Kreisverwaltung einen wichtigen Schritt in der kommunalen Klimaschutzpolitik eingeleitet. Denn mit dieser Entscheidung stellt der Landkreis die Weichen für eine treibhausgasneutrale Verwaltung bis spätestens 2040 und kommt zugleich seinen gesetzlichen Verpflichtungen nach dem Niedersächsischen Klimagesetz (NKlimaG) nach.

„Mit dem Konzept schaffen wir einen Fahrplan, wie wir als Verwaltung unsere Vorbildfunktion beim Klimaschutz ernst nehmen und unseren eigenen Ausstoß an Treibhausgasen reduzieren“, betont Landrat Dr. Alexander Saipa. „Wir machen damit transparent, wo wir stehen, welche Ziele wir uns setzen und mit welchen konkreten Maßnahmen wir diese erreichen wollen.“

Grundlage des Klimaschutzkonzeptes ist eine Treibhausgasbilanz (THG-Bilanz) für das Jahr 2023. Betrachtet wurden insbesondere die Wärmeversorgung der kreiseigenen und angemieteten Gebäude, der Stromverbrauch in Gebäuden und für Infrastruktur, der Betrieb der kommunalen Fahrzeuge sowie vor- und nachgelagerte Prozesse wie Beschaffung und Dienstreisen. Für die Kernverwaltung wurden 7.722 Tonnen CO2-Äquivalente ermittelt, davon rund 50 Prozent durch den Wärmeverbrauch der kreiseigenen Liegenschaften, 2.108 Tonnen im Bereich Beschaffung – insbesondere durch die IT-Beschaffung – und 1.566 Tonnen durch den Stromverbrauch.

Der kommunale Fuhrpark, Dienstreisen sowie Bau- und Straßenbaumaßnahmen fielen demgegenüber vergleichsweise wenig ins Gewicht.

In einer erweiterten Bilanz wurden zusätzlich die KreisWirtschaftsBetriebe (KWB) Goslar als Eigenbetrieb des Landkreises mit weiteren 2.630 Tonnen CO2e berücksichtigt, von denen rund 80 Prozent auf den Fuhrpark entfallen. Insgesamt ergibt sich damit für den Landkreis und den Eigenbetrieb ein Treibhausgasausstoß von 10.350 Tonnen CO2e im Jahr 2023.

Auf Basis dieser Daten wurden Potenziale zur Reduktion der Emissionen analysiert und Szenarien für künftige Entwicklungen erarbeitet. Das niedersächsische Klimaschutzgesetz gibt ein klares Ziel vor: Die Kreisverwaltung soll bis 2040 treibhausgasneutral arbeiten. Im Konzept werden daher einige Zwischenziele festgelegt: Ausgehend vom Referenzjahr 2023 sollen die Emissionen bis 2030 um mindestens 20 Prozent, bis 2035 um mindestens 50 Prozent und bis 2040 um mindestens 90 Prozent reduziert werden.

„Die Zahlen zeigen deutlich, wo wir ansetzen müssen – vor allem bei unseren Gebäuden, beim Energieverbrauch und bei der Beschaffung“, erläutert Klimaschutzmanagerin Elisa Nestmann. „Gleichzeitig ist klar: Klimaschutzmaßnahmen müssen wirtschaftlich, sozial verträglich und politisch umsetzbar sein. Dieses Konzept schafft dafür den notwendigen Rahmen.“

Herzstück des Klimaschutzkonzeptes ist ein Maßnahmenkatalog für die zentralen Handlungsfelder der Verwaltung. Er umfasst allgemeine Maßnahmen wie die Sensibilisierung der Mitarbeitenden für energiesparendes Verhalten, die Bildung einer verwaltungsinternen Klimaschutz-Arbeitsgruppe und eine regelmäßige Berichterstattung in den politischen Fachausschüssen.

Im Handlungsfeld Gebäude setzt das Konzept kurzfristig auf die Betriebsoptimierung der bestehenden Heizungsanlagen und die Umsetzung technischer Effizienzmaßnahmen sowie die Umstellung auf smarte Zähler, Mittel- bis langfristig sind die energetische Sanierung der kreiseigenen Gebäude, die schrittweise Umstellung der Heizungsanlagen auf erneuerbare Energieträger sowie den Ausbau von Photovoltaikanlagen auf kreiseigenen Dächern geplant.

Im Bereich Mobilität stehen der Ausbau, die Elektrifizierung und Optimierung des kommunalen Fuhrparks sowie die Dekarbonisierung insbesondere des Nutzfahrzeug-Fuhrparks im Mittelpunkt; ergänzt wird dies durch ein erweitertes Monitoring von Dienstreisen und Dienstwegen, die Förderung klimafreundlicher Mobilitätsalternativen und Angebote zur nachhaltigen schulischen Mobilität.

Im Handlungsfeld Beschaffung strebt der Landkreis eine klimafreundliche und nachhaltige Beschaffung an – mit stärkerer Berücksichtigung regionaler Wertschöpfung und einem ressourcensparenden Umgang mit Gütern, etwa durch die Verlängerung der Nutzungsdauer von Produkten und Arbeitsmitteln.

Damit die Umsetzung der Maßnahmen nachvollziehbar bleibt, enthält das Klimaschutzkonzept ein Controllingkonzept. Es legt fest, wie der Fortschritt der einzelnen Maßnahmen erfasst und bewertet wird. Die Verwaltung berichtet regelmäßig in den zuständigen politischen Gremien und kann das Konzept bei Bedarf fortschreiben und an neue Rahmenbedingungen anpassen.

Mit dem vorliegenden Konzept erfüllt der Landkreis diese gesetzliche Verpflichtung und verbindet sie mit einer langfristigen strategischen Ausrichtung hin zu einer treibhausgasneutralen Verwaltung. „Klimaschutz ist eine Daueraufgabe“, fasst Nestmann zusammen. „Mit dem Klimaschutzkonzept stellen wir sicher, dass wir nicht nur einzelne Projekte umsetzen, sondern den Weg in eine klimafreundliche Zukunft unserer Verwaltung systematisch und transparent gestalten.“