Hausordnung des Landkreises Goslar
Geltungsbereich
Die Hausordnung gilt für alle Besucherinnen und Besucher sämtlicher Gebäude, Einrichtungen und Objekte des Landkreises Goslar inklusive der Außengelände (ausgenommen sind die Schulen).
Verhaltensregeln
- Der Zutritt ist ausschließlich zu öffentlichen Bereichen gestattet.
- Besucher haben sich ruhig, freundlich und rücksichtsvoll zu verhalten.
- Die Gebäude und die Einrichtungen dürfen weder verschmutzt noch beschädigt werden.
- Innerhalb der Gebäude sind das Rauchen und der Konsum von Alkohol untersagt.
- Müll ist in den Abfallbehältern zu entsorgen.
- Es ist untersagt, Tiere mit ins Gebäude zu nehmen. Ausnahmen hiervon gelten für Blinden- und Diensthunde sowie für Tiere, die dem Fachdienst Veterinärdienst und Verbraucherschutz vorzustellen sind.
- Es ist untersagt, Waffen und gefährliche Gegenstände ins Gebäude zu bringen. Ausgenommen hiervon sind Bedienstete der Polizei, des Sicherheitsdienstes sowie Waffen und gefährliche Gegenstände, die bei der Waffen- und Jagdbehörde vorzustellen sind. Der Sicherheitsdienst ist dazu befugt, Kontrollen durchzuführen. Seinen Anweisungen ist Folge zu leisten.
- Prospekte, Werbung und Infomaterial dürfen nur nach Genehmigung ausgelegt oder ausgehängt werden.
- Bild- und Tonaufnahmen sind nur mit Genehmigung gestattet.
- Betteln, Hausieren und jede Art von Warenhandel sind untersagt.
- In Gefahrensituationen (zum Beispiel Feuer oder Amoklagen) haben Besucherinnen und Besucher den Anordnungen des Personals unbedingt Folge zu leisten.
- Fundsachen sind bei einem Mitarbeiter des Landkreises abzugeben.
Was passiert bei einem Verstoß gegen die Regeln?
- Ein Hausverbot kann durch eine Führungskraft ausgesprochen werden.
- Die Gebäude, Einrichtungen und Objekte einschließlich des Außengeländes des Landkreises Goslar sind nach Aufforderung sofort zu verlassen.
- Verstöße werden angezeigt.
- Für Schäden haftet der Verursacher. Dieser wird hierfür ersatzpflichtig gemacht.
Die Hausordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Goslar, 15. Oktober 2025
In Vertretung
gez. Frank Dreßler
Erster Kreisrat