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Bekanntmachungen

Die förmliche Willensäußerung einer Behörde

Die amtliche Bekanntmachung ist eine an die Öffentlichkeit gerichtete förmliche Willensäußerung einer Behörde mit amtlich bestimmtem Inhalt. Dies umfasst die offiziellen Mitteilungen, für die eine öffentliche Bekanntmachung durch Rechtsvorschriften festgelegt ist. Ferner sind auch alle Mitteilungen einer Kommunalverwaltung, über die nur sie verfügt und die deshalb nur von ihre veröffentlicht werden können, amtliche Bekanntmachungen respektive Mitteilungen. Als Beispiel sind hier die Einladungen zur Kreis- und Ausschusssitzungen zu nennen. Der Landkreis Goslar unterhält zur Verbreitung seiner amtlichen Bekanntmachungen ein eigenes digitales Amtsblatt. Darüber hinaus wird eine Vielzahl der Bekanntmachungen zusätzlich in den beiden im Kreisgebiet ansässigen Tageszeitungen publiziert.