Inhalt
Datum: 18. Juni 2026

Landkreis Goslar fördert Hausarztsitz in der Gemeinde Liebenburg

50.000 Euro für die Zweig-Praxis des Allgemeinmediziners Franz Thomas Lahmer

Mit 50.000 Euro fördert die Goslarer Kreisverwaltung einen vollen Hausarztsitz in der Gemeinde Liebenburg. Mitte dieser Woche überreichte Landrat Dr. Alexander Saipa im Beisein seines Ersten Kreisrates Frank Dreßler und Liebenburgs Gemeindebürgermeister Alf Hesse den entsprechenden Förderbescheid an den Allgemeinmediziner Franz Thomas Lahmer.

Lahmer, der seine Hauptpraxis in Döhren unterhält, betreibt seit Januar dieses Jahres in Othfresen eine Zweigstelle in der die bei ihm angestellte Ärztin Dr. Karin Dinkel für die Versorgung der Patientinnen und Patienten vor Ort ist.

Für Bürgermeister Alf Hesse und den Othfresener Ortsbürgermeister Harald Fricke ist dies eine ausgesprochen erfreuliche Entwicklung, da die ärztliche Versorgung im Gemeindegebiet aufgrund krankheitsbedingter Praxisaufgaben zuletzt gelitten hatte.

Landrat Dr. Alexander Saipa betonte abermals, dass das Programm der Kreisverwaltung Wirkung zeigt. „In diesem Jahr“, so Saipa, „konnten wir bereits 3,5 Kassenarztsitze im Kreisgebiet erfolgreich fördern. Damit haben wir einen Großteil des verfügbaren Jahresbudgets bereits ausgeschöpft. Dank der Entscheidung der Politik werden wir die Förderung auch in den kommenden Jahren zunächst bis zum 31. Dezember 2028 fortführen können.“

Insgesamt wurden seit Inkrafttreten der Förderrichtlinie 11,75 Kassenarztsitze gefördert. Dies entspricht einer ausgeschütteten Fördersummer von 587.500 Euro.

Das hat auch Auswirkungen auf die von der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) berechneten Versorgungsgrade. So lagen diese in Bad Harzburg im zurückliegenden Jahr bei 104,6 Prozent, in Clausthal-Zellerfeld bei 103,6 Prozent, in Goslar bei 116 Prozent und in Seesen bei 117,1 Prozent. Im Jahr 2024 lagen die Versorgungsgrade in Bad Harzburg bei 100, in Clausthal-Zellerfeld bei 92,4, in Goslar bei 107,1 sowie in Seesen bei 97,8 Prozent. Die Zahlen für 2026 liegen erst im September vor.

Die Versorgungsgrade geben prozentual an, wie bedarfsgerecht eine bestimmte Region (Planungsbereich) mit Ärzten oder Psychotherapeuten ausgestattet ist. Sie vergleicht dabei die tatsächliche Anzahl der Ärzte (Ist-Zustand) mit einem statistisch berechneten, idealen Bedarf (Soll-Zustand). Sie dienen vor allem der Steuerung der ärztlichen Niederlassung, um Unter- oder Überversorgung zu vermeiden. Die subjektiv gefühlte ärztliche Versorgung kann von diesen statistischen Werten abweichen.