Durchführung von Schulzahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen

Nr. 99003048027000

Zahnschäden und Zahnfehlstellungen lassen sich besonders gut im frühen Alter behandeln. Daher bieten die gesetzlichen Krankenkassen zusammen mit Zahnärztinnen und Zahnärzten zahnmedizinische Vorsorgeuntersuchungen in Kinderkrippen, Kindertagesstätten, Schulen und Förderschulen an.

Bei der Vorsorgeuntersuchung wird Ihr Kind gemeinsam mit den anderen Kindern seiner Klasse oder Gruppe zahnmedizinisch untersucht und informiert. Die Ziele sind:

  • den Kindern ein Bewusstsein und Verantwortungsgefühl für die Gesundheit ihrer Zähne zu vermitteln
  • die Mundhygiene zu verbessern
  • Zahnerkrankungen zu erkennen und zu verhindern
  • über gesunde Ernährung aufzuklären
  • Sie als Eltern zu informieren und auf Wunsch individuell zu beraten

Die Vorsorgeuntersuchungen richten sich in der Regel an Kinder bis zum 12. Lebensjahr. In Schulen mit erhöhtem Kariesrisiko kann die Vorsorge bis zum 16. Lebensjahr stattfinden.

Die Termine werden von speziell geschulten Fachkräften, Zahnärztinnen und Zahnärzten des öffentlichen Gesundheitsdienstes und niedergelassenen Patenzahnärztinnen und Patenzahnärzten durchgeführt.

Ansprechpunkt

nicht angegeben

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei den Landkreisen und kreisfreien Städten. 

Verfahrensablauf

nicht angegeben

Voraussetzungen

Ihr Kind besucht eine Gruppeneinrichtung.

nicht angegeben

Erforderliche Unterlagen

nicht angegeben

Kosten

  • Es fallen keine Kosten an.

    Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)

Frist

Keine

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

Die zahnmedizinische Vorsorgeuntersuchung ist ein Angebot für Schulen, Kitas und weitere Einrichtungen für Kinder und Jugendliche. Eltern können sie nicht als individuelle Einzelleistung beantragen.

nicht angegeben

Formulare

nicht angegeben

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 17.06.2026
Fachlich freigegeben durch:

Bundesministerium für Gesundheit (BMG)