Ermäßigung der KiTa-Kosten beantragen

Nr. 99107007149000

Wenn Ihr Kind in einer Kindertagesstätte betreut wird, richtet sich die Höhe der Kita-Kosten nach Ihrem Einkommen.

Dabei müssen Sie nur so viel Beitrag zahlen, wie Sie nach Ihrem Einkommen und Ihrer Lebenssituation tragen können - ohne Ihren Lebensunterhalt zu gefährden.

Wenn sich Ihr Einkommen deutlich verringert, können Sie eine Ermäßigung oder Befreiung der Kita-Kosten beantragen. Ist der Antrag erfolgreich, werden Ihnen die Kosten ermäßigt, erlassen oder vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen.

Ansprechpunkt

nicht angegeben

Öffentliche beziehungsweise freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe an dem Ort, wo Ihr Kind gemeldet ist.

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Verfahrensablauf

nicht angegeben

Voraussetzungen

  • Ihr Kind besucht eine Kindertageseinrichtung.
  • Sie können die Betreuungskosten nicht zahlen.

Erforderliche Unterlagen

nicht angegeben

Kosten

nicht angegeben

Frist

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben

Formulare

nicht angegeben

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 26.10.2023
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Kultusministerium