Befreiung von den KiTa-Kosten beantragen

Nr. 99107007010000

Wenn Ihr Kind in einer Kindertagesstätte betreut wird, richtet sich die Höhe der Betreuungskosten nach Ihrem Einkommen. Haben Sie ein geringes Einkommen oder verringert sich Ihr Einkommen deutlich, können Sie eine Befreiung der Kosten beantragen.

Sie können auch eine Befreiung beantragen, wenn Sie eine der folgenden Leistungen erhalten:

  • Bürgergeld
  • Sozialhilfe
  • Leistungen für Asylbewerberinnen und -bewerber
  • Kinderzuschlag
  • Wohngeld

Ansprechpunkt

nicht angegeben

Öffentliche beziehungsweise freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe an dem Ort, wo Ihr Kind gemeldet ist.

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Verfahrensablauf

nicht angegeben

Voraussetzungen

  • Ihr Kind besucht eine Kindertageseinrichtung.
  • Sie können die Betreuungskosten nicht tragen.

Erforderliche Unterlagen

nicht angegeben

Kosten

nicht angegeben

Frist

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben

Formulare

nicht angegeben

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 26.10.2023
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Kultusministerium