Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Ablegung einer Prüfung zur Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation beantragen
Nr. 99010019020010Aufenthaltserlaubnis - Ausbildung
Dieser Dienst soll ausländische Personen bei der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis zu Ausbildungszwecken unterstützen.
Mit einer solchen Aufenthaltserlaubnis können Sie in Deutschland
- eine Berufsausbildung absolvieren,
- einen Ausbildungsplatz suchen,
- studieren,
- einen Studienplatz suchen,
- ein studienbezogenes Praktikum EU absolvieren,
- an Maßnahmen zur Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation teilnehmen,
- einen Sprachkurs besuchen,
- eine Schule besuchen oder
- an einem Schüleraustausch teilnehmen.
Sie können für einen dieser Zwecke eine Aufenthaltserlaubnis über "Online erledigen" beantragen.
Frist
- 8 Woche(n)
- Sie sollten spätestens 8 Wochen vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis den Antrag auf Verlängerung bei der Ausländerbehörde einreichen.
- 1 Monat(e)