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Fachgruppe Katastrophen- und Zivilschutz

Katastrophenschutzstab und Hilfsorganisationen

Der Schutz der Bevölkerung bei Krisen und Katastrophen zählt zu den vornehmsten Aufgaben des Staates. Grundsätzlich sind in Niedersachsen die Städte und Gemeinden für die Abwehr von Gefahren für die Bevölkerung zuständig. Sollten jedoch Gefahrensituationen eintreten, die entweder Gemeindegrenzen überschreiten und daher eine übergreifende Koordination erfordern oder die Leistungsfähigkeit einer einzelnen Gemeinde überschreiten, so kann im Rahmen eines Katastrophenfalls der Landkreis die Koordination der Gefahrenabwehr übernehmen. Dieser Katastrophenfall tritt erst ein, wenn die Landrätin oder der Landrat diesen förmlich festgestellt hat. Für seine Maßnahmen bedient sich der Landkreis Goslar üblicherweise eines Katastrophenschutzstabes. Der letzte und bisher einzige Katastrophenfall im Landkreis Goslar ist 2017 im Rahmen des damaligen Sommerhochwassers eingetreten.

Eigenvorsorge treffen!

Es ist unerlässlich, dass auch alle Einwohnerinnen und Einwohner wie auch Unternehmen oder andere Institutionen eine gewisse Eigenvorsorge treffen. Umfangreiche Informationen hierzu sind im Notfallmonitor des Landes Niedersachsen zu finden.

Alle Dienstleistungen der Fachgruppe Katastrophen- und Zivilschutz

Mitwirkende im Katastrophenschutz

Mitwirkende im Katastrophenschutz

Die Hauptlast im Katastrophenschutz tragen die Freiwilligen Feuerwehren im Landkreis Goslar. Daneben wirken insbesondere folgende Organisationen und Einrichtungen im Katastrophenschutz mit:

Die verschiedenen Organisationen leisten im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit und ihrer Fähigkeiten einen wichtigen Beitrag zum Katastrophenschutz. Dem Landkreis kommt hierbei die Rolle zu, dass Zusammenwirken zu koordinieren.

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Katastrophenvorsorge und Eigenschutz

Katastrophenvorsorge und Eigenschutz

Ein wichtiger Aspekt für den Schutz der Bevölkerung im Katastrophenfall ist die Eigenvorsorge. Bei großflächigen Lagen kann es dauern, bis staatliche Hilfe zur Verfügung steht. Daher ist es unerlässlich, dass auch alle Einwohnerinnen und Einwohner wie auch Unternehmen oder andere Institutionen eine gewisse Eigenvorsorge treffen.

Hierbei geht es vor allem darum, ausreichend Lebensmittelvorräte vorzuhalten, um einen gewissen Zeitraum überbrücken zu können und gegebenenfalls das eigene Haus oder die Wohnung in geeigneter Weise krisenfest zu machen.

Umfangreiche Informationen finden Sie hierzu auch an folgenden Stellen:

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Warnung und Information im Krisenfall

Warnung und Information im Krisenfall

Anlässe für Warnungen gibt es viele. Deshalb ist es wichtig, sich über mögliche Ereignisse und Notsituationen vorab zu informieren. Wer weiß, was auf einen zukommen kann, reagiert beim Eintreffen einer Warnung besonnener und ruhiger, und kann sich besser schützen.

Warnmeldungen enthalten immer Handlungsempfehlungen, die auf das jeweilige Ereignis abgestimmt sind.

Verbreiten sich bei einem Großbrand giftige Rauchgase, kann es beispielsweise notwendig werden, sich in nächstgelegene geschlossene Räume zu begeben und Fenster und Türen zu schließen. Diese Empfehlungen wäre unter anderem Teil einer entsprechenden Warnmeldung.

Eine Warnung für die Bevölkerung erfolgt immer auf verschiedenen Wegen. Im Landkreis Goslar sind dies insbesondere:

  • Sirenensignale:
    • Eine Minute an- und abschwellender Heulton = Bevölkerungswarnung. Es besteht eine Gefahr. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen und informieren Sie sich über Warnapps, Radio und Online-Angebote von Feuerwehren, Polizei und Landkreis (z.B. Internetauftritt, Social-Media). Beachten Sie Lautsprecherdurchsagen von Polizei und Feuerwehr.
    • Eine Minute gleichbleibende Dauerton = Entwarnung. Die Gefahr ist vorüber.
    • Drei aufeinanderfolgende einzelne Heultöne = Alarm für die Feuerwehr; keine konkrete Gefahr für die Bevölkerung; achten Sie jedoch auf vermehrt fahrende Einsatzfahrzeuge
    • Einmaliger Heulton = Probealarm; es besteht keine Gefahr
  • Warn-App NINA
  • Warnportal des Bundes (Warnmeldungen in der Übersicht)

Die Wege werden vor allem für akute Warnungen genutzt. Je nach Art und Umfang der Gefahrenlage erfolgen ergänzend amtliche Warnungen über Radio oder Fernsehen, Pressemitteilungen und Veröffentlichungen auf den Social-Media-Kanälen des Landkreises und der Städte und Gemeinden sowie Feuerwehren und Polizei.

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Hilfe im Notfall

Hilfe im Notfall

Im Notfall ist es wichtig zu wissen, wo man Hilfe bekommt. Richtig sind sie grundsätzlich bei den Notrufnummern

  • 112 - Feuerwehr und Rettungsdienst
  • 110 - Polizei

Weiterhin nützlich sind:

  • 116 117 - Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst – 116 117
  • 0551 192 40 - Giftinformationszentrum-Nord

Wichtig: Wählen Sie die Notrufnummer nur, um einen tatsächlichen Notfall zu melden beziehungsweise im Notfall Hilfe zu rufen. Um bei größeren Schadenslangen allgemeine Informationen oder Informationen zu Gefahren zu erhalten, nutzen Sie bitte die unter „Warnung und Information im Krisenfall“ genannten Quellen.

Sollte jedoch das Telefon einmal ausgefallen sein, etwa bei Stromausfällen, stehen sogenannte Kommunikationsleuchttürme zur Verfügung. Hierfür stehen alle Feuerwehrhäuser in den Städten und Gemeinden zur Verfügung. Diese werden im Ereignisfall besetzt sein und verfügen mittels Funkanbindung über die Möglichkeit, Hilfe herbeizurufen. Weitere Informationen zu Leuchttürmen sind in unserem Informationsflyer Blackout/Stromausfall - Informationen für Privathaushalte zu finden.

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Einsatzpläne im Katastrophenschutz

Einsatzpläne im Katastrophenschutz

Im Rahmen seiner Aufgaben als untere Katastrophenschutzbehörde stellt der Landkreis verschiedenen Pläne auf, um sich bestmöglich auf verschiedene Schadensszenarien vorzubereiten. Dies betrifft zum Beispiel Hochwasser, Waldbrände, Chemieunfälle, Stromausfälle. Da diese Pläne teilweise sensible Informationen beinhalten, werden diese nicht veröffentlicht. Veröffentlicht werden ausschließlich Informationen, welche für die Bevölkerung bestimmt sind.