Fachgruppe Brandschutz
Feuerwehren im Landkreis Goslar
Zuständig für den sogenannten abwehrenden Brandschutz, dass heißt die Freiwilligen Feuerwehren im Landkreis Goslar sind zunächst die kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Der Landkreis ist zuständig für koordinierende Aufgaben der Feuerwehren auf Kreisebene. Dies umfasst insbesondere Bereiche wie Ausbildung, Prüfungen und Wartungen sowie Beschaffung von Spezialgerät.
Hierzu unterhält der Landkreis eine Feuerwehrtechnische Zentrale (FTZ).
Gemeinsam mit der Fachgruppe Integrierte Leitstelle (ILS) im Fachdienst Rettungswesen wird zudem der behördliche Digitalfunk für alle Feuerwehren der Städte und Gemeinden koordiniert.
Kreisangehörige Städte und Gemeinden bilden gemeinsam die Kreisfeuerwehr.
Wetter- und Waldbrandgefahren
Tagesaktuelle Informationen zu Wetterlagen und zur geltenden Waldbrandstufe hält der Deutsche Wetterdienst auf seinen Internetseiten bereit.
Alle Dienstleistungen der Fachgruppe Brandschutz
Für diesen Bereich liegen keine Dienstleistungen vor.
Die Freiwilligen Feuerwehren im Landkreis Goslar
Freiwillige Feuerwehren im Landkreis Goslar
Der abwehrende Brandschutz liegt – wie bereits beschrieben – in erster Linie in der Verantwortung der Städte und Gemeinden. Sie sind verpflichtet, in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich eine den örtlichen Gegebenheiten leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen und zu unterhalten.
Diese Verpflichtung ergibt sich aus dem Niedersächsischen Brandschutzgesetz (NBrandSchG). Rechtsgrundlage: § 2 Abs. 1 NBrandSchG – „Die Gemeinden haben den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehren aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen.“
Um mehr über die Freiwilligen Feuerwehren in den einzelnen Städten und Gemeinden zu erfahren, finden Sie nachfolgend die entsprechenden Links:
Die Freiwilligen Feuerwehren im Katastrophenschutz
Freiwillige Feuerwehren im Katastrophenschutz
Als größte Blaulichtorganisation im Landkreis stellen die Feuerwehren den größten Teil im Katastrophenschutz. Dies umfasst insbesondere die Kreisfeuerwehrbereitschaft für die Unterstützung anderer Landkreise bei Katastrophenfällen, außergewöhnlichen Ereignissen und anderen Großschadenslagen sowie spezielle Einheiten wie den Hochwasserschutzzug und den Waldbrandeinsatzzug des Kreisfeuerwehr.
Mit der Technischen Einsatzleitung (TEL) sowie den örtlichen Einsatzleitungen (ÖEL) in der Städten und Gemeinden stellen sie zudem wichtige Führungseinheiten im Katastrophenfall.