Fachgruppe Fahrerlaubnisrecht
Fahrerlaubnisse
Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führen möchte, benötigt eine Fahrerlaubnis. Die Unterteilung der Fahrerlaubnisse erfolgt in verschiedenen Klassen und ist durch einen Führerschein nachzuweisen.
Zu den Aufgaben einer Führerscheinstelle gehört nicht nur die Erteilung einer Fahrerlaubnis, sondern auch die Verlängerung, Umschreibung und Neuerteilung eines Führerscheines.
Je nach Anliegen ist ein Antrag zu stellen und eine Verwaltungsgebühr zu entrichten. Die Anträge sowie die Höhe der anfallenden Gebühren sind den den jeweiligen Dienstleistungen zu entnehmen.
Online-Terminbuchung
Zur Verbesserung der Arbeitsabläufe und Verkürzung der Wartezeiten arbeitet die Führerscheinstelle des Landkreises Goslar nur mit Terminvergaben.
Durch die Online-Terminbuchung steht den Mitarbeitenden mehr Zeit für Kundentermine und die Sachbearbeitung weiterer Aufgaben zur Verfügung.
Häufig gesuchte Dienstleistungen der Fachgruppe Fahrerlaubnisrecht
- Alten Führerschein in neuen Führerschein umtauschen
- Fahrerlaubnis Neuerteilung beantragen
- Fahrerlaubnis für begleitendes Fahren ab 17 Jahre beantragen
- Ausstellung eines internationalen Führerscheins beantragen
- Fahrerlaubnis: Ersatz
- Fahrerlaubnis: Erteilung - Ausnahmen vom Mindestalter
- Erweiterung einer Fahrerlaubnis um eine weitere Fahrerlaubnisklasse beantragen
- Fahrerlaubnis: Umschreibung - ausländische Fahrerlaubnis
- Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis beantragen
Alle Dienstleistungen der Fachgruppe Fahrerlaubnisrecht
- Abbau von Punkten im Fahreignungsregister
- Abgelaufenen Führerschein neu ausstellen lassen
- Alten Führerschein in neuen Führerschein umtauschen
- Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises beantragen
- Ausstellung eines internationalen Führerscheins beantragen
- Berufskraftfahrerqualifikation - Staatliche Anerkennung von Ausbildungsstätten
- Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen
- Erweiterung einer Fahrerlaubnis um eine weitere Fahrerlaubnisklasse beantragen
- Fahrerkarte beantragen
- Fahrerlaubnis erstmalig für die Klasse B beantragen
- Fahrerlaubnis erstmalig für die Klasse L beantragen
- Fahrerlaubnis erstmalig für die Klassen AM, A1, A2 oder A beantragen
- Fahrerlaubnis für begleitendes Fahren ab 17 Jahre beantragen
- Fahrerlaubnis Neuerteilung beantragen
- Fahrerlaubnis um Fahrerlaubnisklassen mit befristeter Geltungsdauer erweitern lassen
Wie funktioniert die Online-Terminbuchung?
Werden keine Termine angezeigt sind diese bereits ausgebucht. Anfang der folgenden Woche werden weitere Termine freigeschaltet.
Wird ein früherer Termin benötigt, zum Beispiel weil die Fahrprüfung bestanden und vom TÜV keine Fahrberechtigung ausgehändigt wurde, die Fahrerlaubnis oder Fahrerkarte abläuft, dann kann am besten über das Kontaktformular oder einen Anruf ein früherer Termin angefragt werden.
Sollte keine Möglichkeit für eine Online-Terminbuchung bestehen, kann telefonisch eine Nachricht mit Namen, Anliegen und Telefonnummer hinterlassen werden. Ein Rückruf erfolgt schnellstmöglich.
Kurzfristige Termine freuen andere, wenn sie nicht wahrgenommen und über den "Lösch-Link" und den Code in der Bestätigungs- oder Erinnerungs-E-Mail abgesagt oder storniert werden.
Fahrlehr- und Fahrschulangelegenheiten
Um Personen auszubilden, die eine Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen (Führerschein) erwerben wollen, wird eine Fahrlehrerlaubnis benötigt.
Fahrschüler*innen dürfen nur von selbstständigen Fahrlehrer*innen mit einer Fahrschulerlaubnis oder im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses mit Inhaber*innen einer Fahrschulerlaubnis ausgebildet werden.
Fragen zu Voraussetzungen und Anträgen von Fahrlehranwärter*innen bzw. Fahrlehrer*innen und Fahrschulen im Allgemeinen können an den Kontakt gerichtet werden.
Besondere Zuständigkeit im Landkreis Goslar
Die Stadt Seesen ist für die Fahrlehrer*innen und Fahrschulen in ihrem Gemeindegebiet selbst zuständig.
Geschwindigkeitsüberwachung
Verkehrsüberwachung als Verkehrsunfallprävention
Grundsätzlich dient die Verkehrsüberwachung der Verkehrsunfallprävention, der Erhöhung der Verkehrssicherheit, der Begrenzung schädlicher Umwelteinflüsse und auch zur Stärkung der Verkehrsdisziplin. Messstellen werden in der Regel an Unfallhäufungsstrecken und dort wo es gilt gefährdetet Zielgruppen – Schulen, Kindergärten – zu schützen, eingerichtet. Auch wird die Geschwindigkeit an Stellen überwacht, an denen wiederholt wichtige Verkehrsregeln missachtet werden und die nicht durch verkehrstechnische Mittel zu entschärfen sind. Entscheidungsträger, ob es sich um eine entsprechende Gefahrenstelle handelt, ist die sogenannte Unfallkommission. Das Gremium setzt sich aus Polizei, Straßenbaulastträger und Straßenverkehrsbehörde zusammen.
Die Entscheidung, wo eine Geschwindigkeitsüberwachung erfolgt, unterliegt der ständigen Entwicklung, da eine stetige Anpassung an Gefahren und Geschwindigkeitsüberschreitungen erforderlich ist. Die Listen der veröffentlichen Messstellen erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Festgestellte Verstöße werden per Datentransfer an die Bußgeldstelle des Landkreises Goslar übermittelt.
Die Höhe des Bußgeldes erfahren Sie beim Kraftfahrtbundesamt (KBA). => Link
Was versteht man unter "stationärer" Geschwindigkeitsüberwachung
Eine stationäre Geschwindigkeitsüberwachung ist eine fest installierte Verkehrsüberwachungsanlage (Blitzer), die dauerhaft an Unfallschwerpunkten oder Gefahrenstellen platziert ist, um Raser zu erfassen. Diese Anlagen nutzen Lasertechnik zur präzisen Messung, lösen bei geringfügigen Überschreitungen aus und fertigen gerichtsfeste Beweisfotos an.
Wo befinden sich stätionäre Verkehrsüberwachungsanlagen im Landkreis Goslar:
- B 4 Oderteich – St. Andreasberg/Braunlage – Fahrtrichtung Torfhaus
- B 6 Abfahrt Bad Harzburg – Fahrtrichtung Bad Harzburg
- B 6 Abfahrt Goslar/Hildesheimer Straße – Fahrtrichtung Langelsheim –
- B 82 Langelsheim – Fahrtrichtung Seesen
- B 243 Seesen – Abfahrt Ildehausen – Fahrtrichtung Seesen
- B 243 Seesen – Abfahrt Braunlage – Fahrtrichtung Seesen
Was versteht man unter "mobiler" Geschwindigkeitsüberwachung
Mobile Geschwindigkeitsüberwachungen sind temporäre Messanlagen, die von Polizei oder Ordnungsämtern flexibel an wechselnden Standorten eingesetzt werden. Im Gegensatz zu stationären Blitzern dienen sie dazu, Autofahrer durch wechselnde Positionen zu einer dauerhaft angepassten Fahrweise zu erziehen, und verursachen oft einen Überraschungseffekt.
- Semi-Station S350 – Blitzer-Anhänger –
- Semi-Station S351 – Blitzer Anhänger –
- ESO Anlage 8.0 – VW-Transporter –
- Anlagenwagen – VW-Transporter –
- Caddy S350
Wo im Landkreis Goslar Geschwindigkeitsmessstellen zu finden sind, ist Mobile Geschwindigkeitsüberwachung - Geschwindigkeitsmessstellen im Landkreis Goslar.
Zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten?
Hier eine kurze Übersicht zu Geschwindigkeitsverstößen des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) bei fahrlässig begangene Ordnungswidrigkeiten nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)).