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Fachgruppe Gefahrenabwehrrecht

Gewerbe, Jagd, Waffen und vieles mehr

In dieser Fachgruppe wird eine Vielzahl ordnungsrechtlicher Aufgaben wahrgenommen.

So werden jagd- und waffenrechtliche Erlaubnisse erteilt, Anträge auf Waldumwandlung bearbeitet oder entsprechende Stellungnahmen gegenüber Dritten abgegeben. Weiterhin wird der Grundstücksverkehrsausschuss, der dem Verkauf von landwirtschaftlichen Nutzflächen zustimmen muss, geschäftsführend betreut.

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Bearbeitung unterschiedlichster Angelegenheiten rund um das Gewerberecht. Hier werden Reisegewerbekarten, Spielhallenkonzessionen, Erlaubnisse für private Krankenanstalten oder Prostitutionsstätten erteilt, im Einzelfall aber auch versagt oder entzogen. Ebenso werden Märkte, Messen und Jahrmärkte festgesetzt oder Versammlungen bestätigt. Eher ordnungsbehördlichen Charakter hat die Prüfung von Gewerbeuntersagungen bei Unzuverlässigkeit. Gemeinsam mit dem Zoll, der eigene Zuständigkeiten hat, werden Maßnahmen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit durchgeführt.

Die beiden Städte Goslar und Seesen nehmen aufgrund ihres besonderen Status einige Aufgaben in eigener Zuständigkeit wahr.

Stadt Goslar: Grundstücksverkehrsangelegenheiten, Spielhallen, Marktfestsetzungen, Versammlungsrecht, Reisegewerbekarten, Gewerbeuntersagungen, Schwarzarbeitsbekämpfung, Schornsteinfegerwesen

Stadt Seesen: Spielhallen, Marktfestsetzungen, Versammlungsrecht, Reisegewerbekarten, Gewerberuntersagungen

Landkreis Goslar: Zuständigkeiten der Jagd- und Waffenbehörde


Hinweise zum Umgang mit Wildschweinen

Im Zusammenwirken mit den Jägerschaften Goslar und Seesen hat der Landkreis einen Informationsflyer "Wildschweine - Angemessen reagieren" herausgegeben. Dort finden Bürgerinnen und Bürger Hinweise wie man sich bei einer Begegnung mit einem Wildschwein verhalten sollte und wie das Grundstück vor einem Eindringen gesichert werden kann.

Bei Fragen können die Ordnungsämter der jeweiligen Wohnortgemeinde kontaktiert werden.