Fachdienst Ordnungswesen
Ordnung muss sein
Der Fachdienst Ordnungswesen ist organisatorisch dem Fachbereich Sicherheit und Ordnung zugeordnet. In zwei Fachgruppen werden eine Vielzahl von typisch ordnungsrechtlichen Aufgaben erledigt. In der Fachgruppe Bußgeldrecht kümmern sich die dortigen Mitarbeitenden um die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten.
In der Fachgruppe Gefahrenabwehrrecht werden jagd- und waffenrechtliche Erlaubnisse erteilt oder auch entzogen sowie Landwirtschaftsangelegenheiten wahrgenommen. Außerdem kümmern sich die Mitarbeitenden um spezielle gewerberechtliche Erlaubnisse, arbeiten mit anderen Behörden zusammen und nehmen Aufgaben nach dem Versammlungsrecht oder dem Prostituiertenschutzgesetz wahr.
Wichtige Information zu Gewerbeanzeigen
Gewerbean-, -ab- sowie -ummeldungen werden von den kreisangehörigen Städten und Gemeinden entgegengenommen. Ebenso können keine Auskünfte aus dem Gewerberegister erteilt werden, da diese auch ausschließlich bei den Städten und Gemeinden geführt werden.
Alle Dienstleistungen des Fachdienstes Ordnungswesen
- Ablieferungsfrist für Überschüsse aus der Pfandverwertung im Pfandleihgewerbe: Verlängerung
- Abschluss des Landpachtvertrages melden
- Änderung einer Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkten beantragen
- Anmeldung von Prostitutionstätigkeit verlängern
- Aufhebung einer Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkten beantragen
- Aufnahme oder Beendigung des Betriebs einer Schießstätte anzeigen
- Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeugs anzeigen
- Ausländerfalknerjagdschein - Jahresjagdschein nach Einziehung erneut beantragen
- Ausländerfalknerjagdschein - Jahresjagdschein verlängern lassen
- Ausländerjugendfalknerjagdschein - Jahresjagdschein nach Einziehung erneut beantragen
- Ausnahme vom Mindestalter zum Schießen auf Schießstätten zur Förderung des Leistungssports beantragen
- Ausnahmen für die Versteigerung leicht verderblicher Waren Zulassung auf Messen, Ausstellungen und Großmärkten
- Ausnahmen für die Versteigerung leicht verderblicher Waren Zulassung auf Spezial- und Jahrmärkten
- Ausnahmen von der vorgeschriebenen Mindestbesichtigungsdauer des Versteigerungsguts im Versteigerergewerbe Zulassung
- Bereitstellen eines Prostitutionsfahrzeuges Erlaubnis