Fachdienst Ausländerwesen
Alles rund um Ausländerwesen und Einbürgerung
Der Fachdienst Ausländerwesen ist zuständig für aufenthaltsrechtliche Belange bei Ausländerinnen und Ausländern im Landkreis Goslar von Einreise, Erteilung von Aufenthaltstiteln, Aufenthaltsbeendigungen bis hin zu sämtlichen staatsangehörigkeitsrechtlichen Angelegenheiten wie beispielsweise Einbürgerungen.
Vorsprache bei der Ausländerbehörde ist nur mit Online-Terminbuchung möglich.
Bitte sehen Sie von Nachfragen ab! Die Terminbestätigungen erfolgen manuell und können etwas Zeit in Anspruch nehmen.
Zuständigkeiten richten sich nach dem Wohnort und dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens.
Personen, die kein internetfähiges Endgerät besitzen, können donnerstags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr telefonisch unter 05321 76-323 einen Termin vereinbaren. Sonstige Anfragen können nur per E-Mail an die Ausländerbehörde oder über das Kontaktformular gestellt werden.
Alle Dienstleistungen des Fachdienstes Ausländerwesen
- Angaben zur Ausstellung einer Aufenthaltskarte für drittstaatsangehörige Familienangehörige von Deutschen einreichen
- Angaben zur Ausstellung einer Aufenthaltskarte für drittstaatsangehörige Familienangehörige von EU-/ EWR-Bürgern (außer Deutschland) einreichen
- Angaben zur Ausstellung einer Aufenthaltskarte für Familienangehörige von EU-/ EWR-Bürgern (außer Deutschland) und des EWR einreichen
- Angelegenheiten der Heimatvertriebene und Spätaussiedler
- Aufenthaltserlaubnis aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen beantragen
- Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen Erteilung für den Familiennachzug eines ausländischen Ehegatten zu einem Deutschen
- Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen Erteilung für den Familiennachzug eines ausländischen Elternteils zu einem minderjährigen Deutschen
- Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen Erteilung für den Nachzug der Eltern zu einem minderjährigen Ausländer
- Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug des Ehegatten zu Ausländern beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug eines ausländischen Kindes zu einem deutschen Elternteil beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug eines ausländischen Kindes zu einem subsidiär Schutzberechtigten beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug von sonstigen Familienangehörigen zu einem Deutschen beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für die Teilnahme am europäischen Freiwilligendienst beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für ein studienbezogenes Praktikum EU beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für Freiberufler beantragen