Fachgruppe Amtsärztlicher Dienst
Gutachtenwesen und Infektionsschutz
Der Infektionsschutz ist aktiv, wenn es um die schnelle Unterbrechung von Infektionsketten durch Aufklärung und Information geht. Das erreichen wir über die Zusammenarbeit mit der Bevölkerung, mit Hausärzten, Kliniken, Kindergärten, Schulen und Pflegeheimen.
Die Gesundheitsaufseher*innen stehen in Kontakt mit den Menschen im Landkreis - sei es bei der Beratung zu Infektionskrankheiten, der Kontrolle von Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten und Schulen, Pflegeheimen, Krankenhäusern sowie Praxen von Heilberufen, aber auch von Tattoo- oder Fußpflege-Studios.
Die Mitarbeiter*innen des Amtsärztlichen Dienstes belehren Personen, die mit Lebensmitteln arbeiten, um Infektionsübertragungen bei der Herstellung, Verarbeitung und dem Verkauf der Lebensmittel zu vermeiden.
Ein weiterer Teil ist das Gutachtenwesen. Hier werden Stellungnahmen zum Beispiel bei der Überprüfung der Dienst- oder Arbeitsfähigkeit erstellt.
Außerdem geht die Aufsicht des Gesundheitsamtes über den Tod hinaus, damit eine Bestattung, Umbettung oder Exhumierung ordnungsgemäß abläuft.
Alle entsprechenden Verordnungen sind unter Kreisrecht Gesundheit, Verbraucherschutz und Veterinärwesen zu finden.
Wichtige Informationen zu Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz:
Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz für Personen, die mit Lebensmitteln arbeiten, können online absolviert werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Serviceportal Landkreis Goslar.
Belehrungen im Gesundheitsamt werden einmal monatlich angeboten. Hierfür ist eine telefonische Anmeldung erforderlich. Die zuständige Mitarbeiterin können Sie unter 05321 700-884 in der Zeit von 08:00 Uhr – 10:30 Uhr erreichen.
Alle Dienstleistungen der Fachgruppe Amtsärztlicher Dienst
- Beratung zu HIV und sexuell übertragbare Infektionen erhalten
- Beratung zur Prävention und Bekämpfung von Infektionskrankheiten in Anspruch nehmen
- Infektionsschutzbelehrung inklusive Bescheinigung beantragen
- Internationalen Leichenpass beantragen
- Kopflausbefall in der Schule oder der Kindertagesstätte melden
- Tuberkuloseberatung