Fachdienst Hilfe zur Pflege, Betreuung und Beratung
Unterstützung im Alter
Die Aufgaben des Fachdienstes Hilfe zur Pflege, Betreuung und Beratung werden in zwei Fachgruppen bearbeitet.
In der Fachgruppe Hilfe zur Pflege werden Leistungen bei stationärer und ambulanter Pflegebedürftigkeit gewährt. Dort erfolgt auch die zentrale Bearbeitung von Bestattungskostenanträgen.
Für Anliegen rund um die Themen rechtliche Betreuung, Vorsorgevollmachten, Beratung zu Seniorenthemen und Pflegebedürftigkeit ist die Fachgruppe Betreuung und Beratung, zu der auch der in der Goslarer Sparkassen-Passage angesiedelte Senioren- und Pflegestützpunkt gehört, der richtige Ansprechpartner.
Einen weiteren Aufgabenschwerpunkt im Fachdienst bildet die Heimaufsicht. Das Team widmet sich auch den Entgeltverhandlungen für vollstationäre Pflegeeinrichtungen.
Örtlicher Pflegebericht 2023
Der örtliche Pflegebericht 2023 steht zur Verfügung und kann eingesehen werden.
Alle Dienstleistungen des Fachdienstes Hilfe zur Pflege, Betreuung und Beratung
- Änderung des Gesamtumfangs oder der Organisationsstruktur von beruflichen Betreuern/Betreuerinnen mitteilen
- Änderung des Sitzes oder Wohnsitzes von beruflichen Betreuern/Betreuerinnen übermitteln mitteilen
- Änderungen im Bestand der beruflich geführten Betreuungen mitteilen
- Aktuelles Führungszeugenis und aktuellen Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis als Beruflicher Betreuer vorlegen
- Bestattungskosten Übernahme
- Betreuungsangebote für Senioren
- Betreuungsrecht
- Betreuungsverfügung beglaubigen lassen
- Ergebnis eines Vergütungsfeststellungsverfahrens von beruflichen Betreuern/Betreuerinnen mitteilen
- Heimbetreuung
- Hilfe zur Pflege beantragen
- Leistungen wegen Pflegebedürftigkeit aus der Pflegeversicherung (SGB XI) ggf. aus Mitteln der Sozialhilfe
- Löschung der Registrierung als beruflicher Betreuer/Betreuerin beantragen
- Nachweis von absolvierten Fortbildungen als beruflicher Betreuer/Betreuerin übermitteln
- Pflegeheime, Formen des betreuten Wohnens, ambulant betreute Wohngemeinschaften: Anzeigepflicht - Betrieb
Mikroprojekte zur Verbesserung der Angebote für Senior*innen im Landkreis Goslar
Der Landkreis Goslar fördert in direkter Zusammenarbeit mit dem Kreisseniorenbeirat Mikroprojekte Dritter, die darauf ausgerichtet sind, die Lebenssituation von Senioren*innen zu verbessern. Grundlage dafür bildet die Förderrichtlinie „Mikroprojekte zur Verbesserung der Angebote für Senior*innen im Landkreis Goslar“.
Ziel der Richtlinie ist die Förderung von Mikroprojekten, die die Belange und Bedürfnisse von Senioren*innen stützen und damit dazu beitragen, deren Lebenssituation zu verbessern und Benachteiligung zu vermindern. Gleichzeitig soll dadurch die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft verbessert beziehungsweise vereinfacht werden, um möglichst lange eine selbstbestimmte Lebensführung und Verbleib in der eignen Häuslichkeit zu ermöglichen.
Weitere Informationen zur Förderrichtlinie „Mikroprojekte zur Verbesserung der Angebote für Senior*innen im Landkreis Goslar“ gibt es im Serviceportal des Landkreises Goslar.
Frau Hennig berät zu weitergehenden Fragen und zur Projektumsetzung.