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Fachgruppe Heimaufsicht und Betreuungsstelle

Kompetente Hilfe 

In der Fachgruppe Heimaufsicht und Betreuungsstelle sind zwei wichtige aber voneinander unabhängige Aufgaben verortet.

Die Heimaufsicht arbeitet auf Grundlage des Niedersächsischen Gesetzes über unterstützende Wohnformen (NuWG). Dieses Gesetz dient dem Schutz aller in Heimen oder ähnlichen unterstützenden Wohnformen lebenden Menschen, die auf die dort angebotenen Hilfeleistungen angewiesen sind. Die Zuständigkeit erstreckt sich auf die Alten- und Pflegeheime, Tages- und Kurzzeitpflegen im Kreisgebiet. Gleiches gilt für Einrichtungen des Betreuten Wohnens und Wohngemeinschaften, in denen ambulante Hilfe- und Pflegedienste nicht frei gewählt werden können.

Die Betreuungsstelle berät und unterstützt Sie im Verfahren zur Einrichtung einer rechtlichen Betreuung, wenn aufgrund psychischer Erkrankungen oder körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung eigene Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst geregelt werden können. Dazu gehört auch die Beratung zu Möglichkeiten, eine Betreuung zum Beispiel durch eine Vorsorgevollmacht, zu vermeiden.

Um Ihnen eine direkte Kontaktaufnahme mit der richtigen Ansprechperson zu ermöglichen, beachten Sie bitte nachstehende Kontaktinformationen.

Erreichbarkeit 

Die telefonische Erreichbarkeit ist unter den bekannten Rufnummern sichergestellt. Gleiches gilt für die Kontaktaufnahme per E-Mail.

Kontaktdaten siehe oben!

Aufgaben der Heimaufsicht

Die Heimaufsicht überwacht die Einhaltung des Niedersächsischen Gesetzes über unterstützende Wohnformen (NuWG) und seiner Verordnungen. Das bedeutet insbesondere, die Würde, die Interessen und Bedürfnisse der Bewohner vor Beeinträchtigungen zu schützen sowie den Bewohnerinnen und Bewohnern eine angemessene und individuelle Lebensgestaltung zu ermöglichen. Die Selbständigkeit, Selbstbestimmung, Selbstverantwortung und Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben innerhalb und außerhalb der Einrichtungen soll dadurch gewahrt und gefördert werden.

Was bedeutet das in der Praxis?

Die Heimaufsicht führt bei den im Landkreis Goslar ansässigen Heimen wiederkehrende oder anlassbezogene Prüfungen (zum Beispiel bei Beschwerden) durch. Die Prüfungen können jederzeit, gegebenenfalls auch in den Nachtstunden, angemeldet oder unangemeldet erfolgen. In der Regel erfolgen die Prüfungen unangemeldet.

Was passiert in so einer Prüfung?

Bei einer Prüfung wird insbesondere die Pflege und Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner in den Blick genommen. Ein weiteres wichtiges Prüfkriterium ist die Erfüllung der Anforderungen an den Betrieb der Pflegeinrichtung. So muss ausreichend  geeignetes Personal vorgehalten werden und anwesend sein. Insbesondere sind Pflege- und Betreuungsfachkräfte erforderlich. Die Heimaufsicht macht sich darüber hinaus auch ein Bild von der sachlichen und baulichen Ausstattung der Einrichtung.

Werden Mängel bei einer Prüfung festgestellt, wird zunächst auf dem Beratungsweg versucht, die Mängel zu beheben. Sollte dies nicht erfolgreich sein, kann die Heimaufsicht Anordnungen zur Behebung der Mängel erlassen und/oder auch Bußgelder festsetzen.

Neben der Heimaufsicht führt auch der Medizinische Dienst der Krankenkassen in Niedersachsen (MDN) und der Prüfdienst der Privaten Krankenversicherung (PKV) Heimprüfungen durch. Alle Prüfinstanzen informieren sich gegenseitig über die jeweiligen Ergebnisse und führen in Abstimmung auch gemeinsame Prüfungen unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen durch.                          

Gibt es weitere Aufgaben der Heimaufsicht?

Die Heimaufsicht prüft unter anderem auch die Qualifikation der Heimleitung und Pflegedienstleitung und ist bei strukturellen und personellen Veränderungen in die gesetzlichen Prozesse, zum Beispiel bei einem Wechsel des Heimträgers eingebunden. Es besteht enger Kontakt zu den Pflegekassen.

Wer informiert zu (heim-)vertragsrechtlichen Fragen?

Seit 2009 ist das Vertragsrecht im Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) geregelt. Die Beratung in diesen zivilrechtlichen Angelegenheiten obliegt nunmehr Rechtsberatungsstellen (zum Beispiel Verbraucherschutzzentralen) und Rechtsanwälten. Die Heimaufsicht darf zu privatrechtlichen Fragestellungen keine Beratung mehr durchführen.

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Rechtsquellen

Pflegesatzverhandlungen

Bei Pflegesatzverhandlungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) XI werden durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landkreises Goslar als hiesiger Sozialhilfeträger gemeinsam mit den je nach Belegungsstruktur zu beteiligenden Pflegekassen Leistungs-, Qualitäts- und Prüfvereinbarungen abgeschlossen. Dazu gehört ebenfalls die Prüfung eingereichter Kalkulationen der Pflegeanbieter. Auf dieser Grundlage werden Pflegesätze verhandelt und abgeschlossen. Kann keine Einigung erzielt werden, werden die Verhandlungen in einem Schiedsstellenverfahren oder vor dem Sozialgericht weitergeführt.

Die Pflegesätze sind neben den Investitionskosten und Kosten für Wohnen und Verpflegung ein Teil der Heimkosten.

Welche weiteren Verhandlungen werden geführt?

Neben den Pflegesätzen führen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch Verhandlungen zu Investitionskosten nach dem Sozialgesetzbuch (SGB XII) durch. Auch hier werden Leistungs- und Prüfvereinbarungen abgeschlossen. Anschließend werden die von den Heimbetreibern eingereichten Kalkulationen geprüft und verhandelt. Auch hier führt die Nichteinigung vor die Schiedsstelle beziehungsweise in einem nächsten Schritt vor das Sozialgericht.

Verhandlungen nach SGB XII werden ohne Beteiligung der Pflegekassen geführt.

Die Investitionskosten sind neben den Pflegesätzen und Kosten für Wohnen und Verpflegung ein Teil der Heimkosten.

HINWEIS: Investitionskosten für die sogenannten Selbstzahlerinnen und Selbstzahler nach SGB XI (das sind die Bewohnerinnen und Bewohner, die keine Sozialleistungen für die stationäre Pflege in Anspruch nehmen) werden nicht durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landkreises  vereinbart oder geprüft, da es sich dabei um Privatrecht handelt. Grundlage bildet das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG).

Grundsätzlich dürfen die Heimbetreiber dürfen die Investitionskosten auf die Pflegebedürftigen gemäß § 82 Abs. 3 SGB XI umlegen. Dort ist auch zu finden, welche Kostenpositionen berechnet werden dürfen. Die Kosten für die Selbstzahlerinnen und Selbstzahler liegen häufig über den Sätzen, die durch den Landkreis nach SGB XII vereinbart wurden.

Was ist die Förderung nach dem Niedersächsischen Pflegegesetz (NPflegeG) von ambulanten, teilstationären Einrichtungen sowie Kurzzeitpflege?

Bei der Förderung von ambulanten, teilstationären Einrichtungen sowie Kurzzeitpflege nach dem NPflegeG erfolgt durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Feststellung der grundsätzlichen Förderfähigkeit von Anbietern und Prüfung der Förderunterlagen die Auszahlung von Förderbeträgen. Der Landesgesetzgeber möchte damit das Angebot solcher Einrichtungen stärken.

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Beratung zur rechtlichen Betreuung und Vorsorgevollmacht

Die Betreuungsstelle berät und unterstützt Volljährige und deren Angehörige im Verfahren zur Einrichtung einer rechtlichen Betreuung, die auf Grund psychischer Erkrankungen oder körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst regeln können. Dazu gehört auch die Beratung zu Möglichkeiten der Betreuungsvermeidung. Insbesondere ist hier die rechtzeitige Erstellung von Vorsorgevollmachten zu nennen, die gegen eine Gebühr von 10 Euro öffentlich beglaubigt werden können. Ferner werden Beratungen zu den Themen Betreuungsverfügung und Patientenverfügung angeboten.

Im Betreuungsverfahren ist es unter anderem die Aufgabe der Betreuungsstelle, auf Anforderung des Betreuungsgerichts einen Sozialbericht im Rahmen der Sachverhaltsaufklärung abzugeben und geeignete Betreuer*innen vorzuschlagen. Die Betreuer*innen werden bei der Erledigung der ihnen übertragenen Aufgaben beraten und unterstützt.

Personen, die sich für die Tätigkeit des/der Betreuer*in (ehrenamtlich oder beruflich) interessieren, werden hier über diese Tätigkeit umfassend beraten.

Hinweis:

Wir sind gern für Sie da, aber nicht jederzeit vor Ort. Wir sind telefonisch, per Post, Telefax und E-Mail erreichbar - Kontaktdaten siehe rechte Randspalte -. Sollte eine persönliche Vorsprache erforderlich sein, ist es notwendig, einen Termin mit uns zu vereinbaren.

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Die rechtliche Betreuung

Rechtliche Betreuung ist die gerichtliche Vollmacht zur Regelung rechtlicher Angelegenheiten. Für erwachsene Menschen die nicht in der Lage sind eigenverantwortlich ihre Angelegenheiten im rechtlichen Sinne zu regeln, kann das Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuung anordnen. Betreuer*innen haben die Angelegenheiten der betreuten Person rechtlich zu besorgen und diese in dem hierfür erforderlichen Umfang persönlich zu betreuen. Betreuer*innen werden häufig Angehörige der Betreuten. Ausnahmsweise kann auch eine außenstehende Person die Betreuung führen.

Die Betreuungsstelle informiert auch über die Vorsorgevollmacht. Im Einzelfall kann eine zusätzliche notarielle Beratung sinnvoll sein.

In guten Zeiten sollte Vorsorge getroffen werden für die Zeiten, in denen man auf rechtliche Hilfe angewiesen ist. Jeder kann selbst bstimmen, wer die rechtlichen Angelegenheiten regelt, wenn aufgrund schwerer Krankheit oder altersbedingt nicht mehr eigenständig gehandelt oder entschieden werden kann. Angehörige, Ehegatten und Kinder treten nicht automatisch an diese Stelle. Wenn eine Vorsorgevollmacht vorliegt, ist in der Regel eine rechtliche Betreuung durch das Betreuungsgericht nicht notwendig.

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Rechtliche Berufsbetreuer oder Berufsbetreuerin - Wäre das was für Sie?

Jedes Jahr kommen leider immer wieder Menschen in Lebensphasen, in denen sie ihre eigenen rechtlichen Angelegenheiten (vorübergehend) nicht mehr selber regeln und entscheiden können. Grund hierfür können Erkrankungen, Unfälle oder ähnliche Ereignisse sein, in die wir alle geraten können. Diese Aufgabe muss dann, wenn nicht mit einer Vorsorgevollmacht vorgesorgt wurde, von einem/einer Betreuer*in übernommen werden.

Neben den Berufsbetreuer*innen kommen in weniger komplexen Fällen auch ehrenamtliche Betreuer*innen zum Einsatz. Beide Gruppen bilden damit eine wichtige Säule im System des Betruungsrechts. Doch was sind die Aufgaben?

Im Wesentlichen geht es darum, rechtliche Angelegenheiten für einen hilfsbedürftigen Mitmenschen zu übernehmen, so zum Beispiel Öffnen der Post, Antragstellung bei Behörden, Regelung von finanziellen Belangen und so weiter. Der Unterstützungsbedarf ist von Mensch zu Mensch unterschiedlich und macht die rechtliche Betreuung daher spannend und herausfordernd. Ein Amtsgericht bescheinigt diese rechtliche Vertretung durch die Bestellung zur rechtlichen Betreuer*in, das heißt Sie erhalten einen Betreuerausweis und sind damit legitimiert.

Das neue Betreuungsorganisationgesetz (BtOG) möchte einen Qualitätsstandard setzten und gibt daher gewisse Qualifikationen für berufliche Betreuer*innen vor. Diese Qualifikationsvorgaben sind in der Betreuerregistrierungsverordnung (BtRegV) zu finden. Die zuständige Betreuungsstelle registriert bei vorliegenden Vorraussetzungen die beruflichen Betreuer*innen mit einem Bescheid. Nähere Informationen zu den Vorraussetzungen sind unter „Registrierungsverfahren“ abrufbar.

Wichtig zu wissen ist, dass Betreuer*innen in Selbstständigkeit arbeiten und sich somit Ihre Zeit und Ihre Aufgaben selbst einteilen und alle relevanten beruflichen Dinge für sich in Eigenregie organisieren könnten.

Natürlich steht auch das Team der Betreuungsstelle für Fragen zum Thema Berufsbetreuung als Ansprechpartner*innen zur Verfügung. Interessenten sind stets willkommen.

Neugierig!? Für weitere Informationen steht die Heimaufsicht und Betreuungsstelle Fachgruppe zur Verfügung. 

Informationen können auch dem Flyer Berufsbetreuer*in im Landkreis Goslar vorab entnommen werden.

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Registrierungsverfahren für rechtliche Berufsbetreuer und Berufsbetreuerinnen

Haben Sie einen Abschluss der Sozialen Arbeit oder sind Jurist*in? Kommen Sie aus einem Pflegeberuf?

Dann könnte die Zulassung in die Tätigkeit als Berufsbetreuer*in für Sie vereinfacht sein. Gerne überprüfen wir Ihre Qualifikationen in einem persönlichen Gespräch und besprechen mit Ihnen, ob Sie sofort als Berufsbetreuer*in starten können oder noch einige wenige Module zur “Sachkunde“ absolvieren müssen. Auch die Qualifikationen aus anderen Berufen können durch uns geprüft und gegebenenfalls anteilig anerkannt werden. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Wir freuen uns über Ihre Bewerbung!

Das neue Betreuungsorganisationgesetz (BtOG) möchte einen Qualitätsstandard setzen und gibt daher gewisse Qualifikationen für berufliche Betreuer*innen vor. Diese Qualifikationsvorgaben sind in der Betreuerregistrierungsverordnung (BtRegV) zu finden. Die zuständige Betreuungsstelle registriert bei vorliegenden Voraussetzungen die beruflichen Betreuer*innen mit einem Bescheid.

Hier haben wir für Sie Merkblätter zu dem Thema eingestellt. Es wird unterschieden, ob und wie lange Sie bereits beruflich als Betreuer*in tätig sind oder ob Sie nach dem 01.01.2023 in diese neue Aufgabe gestartet sind.

Weitere Informationen geben folgende Gesetztestexte:

Natürlich stehen auch wir als Team Betreuungsstelle Ihnen für Fragen zum Thema Berufsbetreuung als Ansprechpartner*innen zur Verfügung und würden uns über Ihr Interesse an diese Aufgabe sehr freuen.

Neugierig!? Melden Sie sich bei der Heimaufsicht und Betreuungsstelle Fachgruppe.

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Ansprechpartner für ehrenamtliche Betreuer und Betreuerinnen - AWO-Kreisverband Region Harz e.V. - Rechtliche Betreuungen im Landkreis Goslar

Jedes Jahr kommen leider immer wieder Menschen in Lebensphasen, in denen sie ihre eigenen rechtlichen Angelegenheiten (vorübergehend) nicht mehr selber regeln und entscheiden können. Grund hierfür können Erkrankungen, Unfälle oder ähnliche Ereignisse sein, in die wir alle geraten können. Diese Aufgabe muss dann, wenn nicht mit einer Vorsorgevollmacht vorgesorgt wurde, von einem Betreuer oder einer Betreuerin übernommen werden.

Neben den Berufsbetreuern und Betreuerinnen kommen in weniger komplexen Fällen auch ehrenamtliche Betreuer und Betreuerinnen zum Einsatz und bilden damit eine wichtige Säule im System. Doch was wären Ihre Aufgaben?

Im Wesentlichen geht es darum, rechtliche Angelegenheiten für einen hilfsbedürftigen Mitmenschen zu übernehmen, so zum Beispiel Öffnen der Post, Antragstellung bei Behörden, Regelung von finanziellen Belangen und so weiter. Der Unterstützungsbedarf ist von Mensch zu Mensch unterschiedlich und macht die rechtliche Betreuung daher spannend und herausfordernd. Ein Amtsgericht bescheinigt diese rechtliche Vertretung durch die Bestellung zum rechtlichen Betreuer oder zur rechtlichen Betreuerin, das heißt Sie erhalten einen Betreuerausweis und sind damit legitimiert. Für das Ehrenamt erhalten Sie eine steuerfreie Aufwandspauschale von aktuell 425 € im Jahr vom Betreuungsgericht.

Der AWO-Kreisverbandes Region Harz e. V. - Rechtliche Betreuungen im Landkreis Goslar bietet Fortbildungsangebote für ehrenamtliche Betreuer und Betreuerinnen an und steht ehrenamtlichen Betreuern und Betreuerinnen unter anderem mit einer Telefonhotline zur Seite. Außerdem beraten die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ebenfalls zu den Themen Betreuung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung sowie Patientenverfügung.

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