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Fachgruppe Existenzsichernde Leistungen

Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts - Sozialhilfe

Zum Aufgabengebiet der Fachgruppe Existenzsichernde Leistungen gehört die Gewährung sozialer Hilfen nach dem Zwölften Buch - Sozialgesetzbuch (SGB XII), insbesondere Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel des SGB XII und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel des SGB XII.

Ausgenommen sind hierbei Personen, die innerhalb von Einrichtungen (zum Beispiel in einem Pflegeheim) leben und Personen, die parallel auch Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem Neunten Buch – Sozialgesetzbuch (SGB IX) erhalten. Diese wenden sich bitte an die Fachgruppe Hilfe zur Pflege oder die Fachgruppe Finanzielle Teilhabe.

Die Sozialhilfe umfasst verschiedene Arten der Unterstützung. Hauptsächlich sind dies die Leistungen für den Lebensunterhalt.

Sozialhilfe unterstützt Personen, die

  • entweder aus gesundheitlichen Gründen keiner Arbeit nachgehen können oder das gesetzliche Rentenalter erreicht haben und
  • ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können und
  • keine – oder keine ausreichenden – Leistungen aus Versicherungs- und Versorgungssystemen bekommen. 

Das heißt andersherum: Erwerbsfähige Personen und ihre Angehörigen erhalten für ihren Lebensunterhalt keine Leistungen der Sozialhilfe. Sollten Sie also erwerbsfähig sein, kommt für Sie das Bürgergeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) infrage. Dies wird von den örtlichen Jobcentern gewährt.

Es ist die Aufgabe der Sozialhilfe, "den Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht" (§ 1 Satz 1 SGB XII). Im Falle unzureichenden Einkommens und Vermögens deckt die Sozialhilfe das menschenwürdige Existenzminimum ab. Andere Belastungen wie Behinderung, Pflegebedürftigkeit oder besondere soziale Schwierigkeiten versucht die Sozialhilfe im Bedarfsfall auszugleichen. Dazu stellt sie die erforderlichen Unterstützungsleistungen bereit und zwar mit dem Ziel, dass die betroffenen Personen möglichst unbeeinträchtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.

Die Leistungen werden auf den individuellen Bedarf abgestimmt und berücksichtigen dabei die Lebenslage, die Wünsche und die Fähigkeiten der Leistungsberechtigten. Die Sozialhilfe ist eine nachrangige Leistung und wird daher in der Regel erst dann erbracht, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind, so etwa das Einkommen und Vermögen des Leistungsberechtigten und gegebenenfalls der zu ihrem beziehungsweise seinem Unterhalt verpflichteten Personen, ihre beziehungsweise seine eigene Arbeitskraft und ihre beziehungsweise seine Ansprüche gegenüber vorrangigen Sicherungssystemen (zum Beispiel Renten, andere Sozialleistungen). 

Wichtige Informationen:

Die Liste mit den für Ihren Wohnort zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern finden Sie zusätzlich rechts unter „Dokumente“.