Fachdienst Allgemeine soziale Hilfen
Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Wohngeld, Elterngeld und BAföG
Der Fachdienst ist zuständig für die Gewährung aller Sozialen Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch zwölftes Buch (SGB XII) mit Ausnahme der Hilfe zur Pflege und der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen.
Dazu gehören Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt, Asylbewerberleistungen, Landesblindengeld und Blindenhilfe.
Außerdem ist der Fachdienst zuständig für die Gewährung von Wohngeld, Elterngeld und BAföG.
Der Fachdienst hilft außerdem bei der Suche nach sozialhilferechtlich angemessenem Wohnraum und durch Hausbesuche in prekären Lebenssituationen.
Wichtige Informationen:
Zurzeit liegen keine wichtigen Informationen vor!
Alle Dienstleistungen des Fachdienstes Allgemeine soziale Hilfen
- BAföG für einen Schulbesuch beantragen
- Blindengeld beantragen
- Blindenhilfe beantragen
- Elterngeld beantragen
- Erhöhungsantrag für Wohngeld stellen
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe)
- Hauswirtschaftshilfe
- Hilfe in sonstigen Lebenslagen Bewilligung
- Hilfe zum Lebensunterhalt: Gewährung
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
- Hilfen für Menschen, die durch eine Unrechtshaft zu Schaden gekommen sind
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen
- Weiterleistung für Wohngeld beantragen
- Wesentliche Änderungen für Wohngeld wie Anzahl Haushaltsmitglieder, Miete, Belastung oder Einkünfte mitteilen
- Wohngeld erstmalig oder neu beantragen