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Fachdienst Allgemeine soziale Hilfen

Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Wohngeld, Elterngeld und BAföG

Der Fachdienst ist zuständig für die Gewährung aller Sozialen Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch zwölftes Buch (SGB XII) mit Ausnahme der Hilfe zur Pflege und der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen.

Dazu gehören Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt, Asylbewerberleistungen, Landesblindengeld und Blindenhilfe.

Außerdem ist der Fachdienst zuständig für die Gewährung von Wohngeld, Elterngeld und BAföG.

Der Fachdienst hilft außerdem bei der Suche nach sozialhilferechtlich angemessenem Wohnraum und durch Hausbesuche in prekären Lebenssituationen.

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