Jagd- und Waffenbehörde wieder eingeschränkt erreichbar
Mit längeren Bearbeitungszeiten muss weiterhin gerechnet werden
Die Jagd- und Waffenbehörde des Landkreises Goslar ist nach längerfristigem Personalausfall wieder erreichbar. Mit Einschränkungen muss jedoch weiterhin gerechnet werden.
Sowohl die Verlängerung von Jagdscheinen als auch die Ausstellung von so genannten „Kleinen Waffenscheinen“ ist sichergestellt. Mit längeren Bearbeitungszeiten muss indes auch weiter bei der Ersterteilung einer Waffenbesitzkarte sowie bei Ein- und Austragungen gerechnet werden. Es empfiehlt sich daher auch in den kommenden Wochen, dass Käuferinnen und Käufer nach dem Erwerb einer Waffe vorübergehend ihre Waffenbesitzkarte und den Kaufvertrag mitführen. So verfügen sie über einen Nachweis die Waffe legal zu besitzen.
Für die Verlängerung oder Erstanträge sowie Erteilung eines Kleinen Waffenscheins können die erforderlichen Antragsformulare direkt nachfolgend heruntergeladen werden.
Erforderliche Antragsformulare:
- Antrag auf Erteilung eines Kleinen Waffenscheines
- PDF-Datei: (138 kB)
- PDF-Datei: (141 kB)
- PDF-Datei: (197 kB)
Die ausgefüllten Dokumente sind dann postalisch an den Landkreis Goslar „Waffenbehörde“ in der Klubgartenstraße 11 in 38640 Goslar zu senden. Natürlich können die Unterlagen auch direkt in die Briefkästen der Kreisverwaltung an den Verwaltungsgebäuden mit den Hausnummern 6 oder 11 eingeworfen werden.
Termine für persönliche Vorsprachen sind leider weiterhin nicht möglich. Und auch von Sachstandsanfragen sollte noch abgesehen werden.
Landrat Dr. Alexander Saipa bittet die daraus resultierenden Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.
Bei Rückfragen zur Jagd- und Waffenbehörde kann die Rufnummer 05321 76-358 kontaktiert werden. Ferner besteht immer die Möglichkeit eine E-Mail an waffen@landkreis-goslar.de zu senden.