Inklusionsbeirat für den Landkreis Goslar
Der Inklusionsbeirat für den Landkreis Goslar dient der Interessenvertretung der im Landkreis Goslar lebenden Menschen mit Behinderungen.
Er setzt sich als unabhängiges Gremium für die Interessen aller Menschen mit Beeinträchtigungen im Kreisgebiet ein und arbeitet darauf hin, dass Menschen mit Beeinträchtigungen nicht benachteiligt werden, sondern gleichberechtigt am Leben in der Gesellschaft teilhaben können. Außerdem soll ihnen eine selbstbestimmte und würdevolle Lebensführung ermöglicht werden.
Grundlage für die Arbeit des Inklusionsbeirates bilden die Ziele und Maßnahmen des „Aktionsplan Inklusion für ein Barrierefreies Niedersachsen“ des Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.
Arbeit des Inklusionsbeirates
Der Inklusionsbeirat unterstützt den Landkreis Goslar bei der Umsetzung des Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetzes (NBGG) in seinem Verantwortungsbereich. Hierfür kann der Inklusionsbeirat bei Bedarf auch Arbeitskreise bilden und Fachkräfte und Experten, beispielsweise aus der Kreisverwaltung und den Verwaltungen der kreisangehörigen Gemeinden einbinden.
Die Sitzungen des Inklusionsbeirates finden mindestens 2 Mal im Jahr statt und sind öffentlich. Interessierte Einwohnerinnen und Einwohner können zudem im Inklusionsbeirat beratend mitarbeiten.
In der Sitzung des Inklusionsbeirats im Juli 2022 wurde die Arbeitsgruppe "ÖPNV" gegründet. Diese möchte darauf hinarbeiten, dass der Öffentliche Personennahverkehr von allen Personen gleichermaßen genutzt werden kann. Im November 2022 hat zudem das Gründungstreffen des Arbeitskreises „Wohnen“ stattgefunden.
Die Sitzungstermine finden Sie unter „Aktuelles & Termine“.
Vorsitz und Mitglieder des Beirates
Der Inklusionsbeirat soll die Pluralität der Lebenslagen von Menschen mit Behinderungen widerspiegeln. Daher soll sich der Inklusionsbeirat aus Menschen mit Behinderungen im Sinne des § 2 Absatz 2 Niedersächsisches Behindertengleichstellungsgesetzes (NBGG), deren gesetzlichen Vertreter*innen und aus legitimierten Interessenvertreter*innen zusammensetzen.
Den Vorsitz des Inklusionsbeirates übernimmt der Behindertenbeauftragte des Landkreises Goslar. Als stellvertretender Vorsitzender wurde Axel Dietsch, der Behindertenbeauftragte der Stadt Goslar, gewählt.
Die weiteren Mitglieder des Inklusionsbeirates setzen sich aus den Behindertenbeauftragten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden, sowie aus Vertreter*innen und deren Stellvertretungen der folgenden Verbände und Organisationen zusammen:
- AWO-Kreisverband Region Harz e. V.
- Caritas-Verband für die Stadt und den Landkreis Goslar e. V.
- Diakonie im Braunschweiger Land gemeinnützige GmbH
- Paritätischer Wohlfahrtsverband Niedersachsen e. V., Kreisverband Goslar-Seesen
- DRK Kreisverband Goslar e. V.
- Lebenshilfe Goslar e. V.
- Lebenshilfe Bad Gandersheim-Seesen e. V.
- Blinden- und Sehbehindertenverband Niedersachsen e. V., Region Goslar
- Gehörlosenverband Niedersachsen e. V.
- SoVD Deutschland e. V., Kreisverband Goslar
- Sozialverband VdK Niedersachsen-Bremen e. V., Kreisverband Harz
- ERIK Goslar für Niedersachsen e. V.
Satzung und Geschäftsordnung des Inklusionsbeirates
Die Grundlage der Arbeit des Inklusionsbeirates für den Landkreis Goslar bilden die Satzung und die Geschäftsordnung. Zudem orientiert er sich an der UN-Behindertenrechtskonvention, dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) sowie dem „Aktionsplan Inklusion für ein Barrierefreies Niedersachsen“ des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.
Förderung von Mikroprojekten
Im April 2022 wurde durch den Kreistag des Landkreises Goslar eine Förderrichtlinie erlassen. Auf Grundlage dieser fördert der Landkreis Goslar in Zusammenarbeit mit dem Inklusionsbeirat Mikroprojekte zur Verbesserung der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen im Landkreis Goslar.
Der Antrag sowie weitere Informationen und Voraussetzungen für die Förderung sind im Serviceportal des Landkreises Goslar zu finden. Dort kann der Antrag auch direkt online ausgefüllt und eingereicht werden.