Ausländerbehörde
Herzlich Willkommen bei der Ausländerbehörde des Landkreises Goslar!
Nähere Informationen zu den verschiedenen Dienstleistungen der Ausländerbehörde, allgemeine Hinweise sowie zur Buchung von Terminen für persönliche Vorsprachen sind hier zu finden:
Aktuelle Themen:
Informationen zur Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes sowie zur Umsetzung im Landkreis Goslar sind nachfolgend zu finden:
- auf der Internetseite des Bundesministerium des Innern und Heimat - Fragen und Antworten: Reform des Staatsangehörigkeitsrechts
- in der Pressemitteilung des Landkreises Goslar vom 1. März 2024 "Ausländerbehörde des Landkreises setzt Reform des Staatsangehörigkeitsrecht um"
Informationen zur Registrierung von Vertrieben aus der Ukraine und weitere Informationen sind hier zu finden:
Wir bieten Ihnen weiterhin die Möglichkeit der Registrierung auf unserer Internetseite. Dazu nutzen Sie bitte unten stehenden Link. Wenn Sie sich registriert haben, erhalten Sie in Kürze einen Termin der Ausländerbehörde zur erkennungsdienstlichen Behandlung und Information über das weitere Vorgehen.
Sollte bei Ihnen kein Ausnahmefall vorliegen, erhalten Sie bei dem Termin direkt eine Anlaufbescheinigung für das Bundesland, in dem noch eine Aufnahme möglich ist.
Wegen der Erteilung der Aufenthaltserlaubnisse vergibt die Ausländerbehörde unaufgefordert Vorsprachetermine per E-Mail. Die Betroffenen müssen daher nichts weiter veranlassen.
Wenn sie aktuell Wohnraum für Menschen, die von Fluchtbewegung in osteuropa betroffen sind oder sich in schwierigen lebenslagen befinden, zur Verfügung stellen wollen, haben Sie hier die Möglichkeit Ihr Wohnungsangebot online einzugeben. Im untenstehenden Fragebogen werden die wesentlichen Angaben wie Größe, Zimmerzahl, lage und Ihre Kontaktdaten abgefragt.
Wer sich ehrenamtlich einbringen möchte, kann sich gerne an die Kreisverwaltung wenden oder den
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnisse über den 04.03.2025 hinaus:
Die Bundesregierung hat im Rahmen einer Rechtsverordnung (Bundesgesetzblatt Teil I - Erste Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung - Bundesgesetzblatt) die pauschale Verlängerung der Aufenthaltstitel nach § 24 Aufenthaltsgesetz bis zum 04.03.2026 beschlossen, sofern zum Stichtag 01.02.2025 ein solcher Aufenthaltstitel vorhanden war.
Eine Vorsprache in den Ausländerbehörden ist nicht notwendig. Weitere Informationen können der folgenden Internetseite entnommen werden: https://www.germany4ukraine.de/
Einbürgerung: Antragsabgabe nach dem neuen Staatsangehörigkeitsrecht
Zum 27.06.2024 wird das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG) in Kraft treten. Wer einen Antrag auf doppelte Staatsbürgerschaft (Einbürgerung unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit) stellen möchte oder die Fristverkürzung auf fünf Jahre in Anspruch nehmen möchte, sollte den Antrag bitte erst nach Inkrafttreten, also ab dem 27.06.2024 stellen.
Es wird mit einer Vielzahl von neuen Einbürgerungsanträgen gerechnet, sodass in den ersten Wochen eine persönliche Antragsabgabe nicht gewährleistet sein kann. Dies wird frühestens ab dem 22.07.2024 wieder möglich sein. Sofern Sie Ihren Antrag schnellstmöglich einreichen möchten, sollte der vollständig ausgefüllte Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen per Post an den Landkreis Goslar, Ausländerbehörde, Klubgartenstraße 11, 38640 Goslar übersandt werden.
Folgende Unterlagen stehen nachfolgend direkt zur Verfügung:
- Antrag auf Einbürgerung
- Wichtige Hinweise zum Antrag auf Einbürgerung
- Unterlagen für ihren Antrag auf Einbürgerung
- Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung/Loyalitätserklärung
- Informationsblatt für Einbürgerungsbewerberinnen und Einbürgerungsbewerber
Oder direkt zur Dienstleistung "Einbürgerung: Genehmigung - für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch“ (Nr. 99099002000000)
Einreise in die Bundesrepublik Deutschland für einen längeren Aufenthalt:
Hierzu informiert die Ausländerbehörde Landkreis Goslar in folgendem "Hinweisblatt der Ausländerbehörde des Landkreises Goslar".
- Hinweisblatt der Ausländerbehörde des Landkreises Goslar (Englisch) - Information sheet of the Foreigners' Registration Office of the District of
- Hinweisblatt der Ausländerbehörde des Landkreises Goslar (Französisch) - Fiche d'information de la Commission Bureau des étrangers de l'arrondissement de
- Hinweisblatt der Ausländerbehörde des Landkreises Goslar (Arabisch) - تنبيه هام من مكتب الأجانب في مقاطعة جوسلار
Einreise in die Bundesrepublik Deutschland zum Zweck des Studiums:
Menschen aus Drittstaaten, welche zum Zweck des Studiums nach Deutschland eingereist sind und sich längerfristig im Land aufhalten möchten, müssen nach der Einreise einen Aufenthaltstitel zur Studienvorbereitung nach § 16 b Absatz 5 beziehungsweise zum Studium nach § 16 b Absatz 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) beantragen.
Folgednes Merkblatt Aufenthalt als Student - § 16 b AufenthG gibt Informationen über den Ablauf der Visaerteilung.
Oder direkt zur Dienstleistung "Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Studiums beantragen" (Nr. 99010019001004)