Ausländerbehörde
Herzlich Willkommen bei der Ausländerbehörde des Landkreises Goslar!
Aktuelle Information: Personalengpass für den Zuständigkeitsbereich Clausthal-Zellerfeld
Wegen der gestiegenen Anzahl von ausländischen Studierenden sowie von ausländischen Sprachschülerinnen und Sprachschülern in Clausthal-Zellerfeld wurden im Sommer 2024 die Sachbearbeitungsstellen von drei auf vier Stellen erhöht.
Aufgrund von unterschiedlich bedingten, längerfristigen Personalausfällen war im September 2024 nur eine der vier Stellen in der Sachbearbeitung für die Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld, die auch für die Sachbearbeitung für Studierende an der dortigen Technischen Universität zuständig ist, besetzt.
Ab 07.10.2024 sind wieder zwei Stellen besetzt. Eine dritte Sachbearbeitung befindet sich in der Einarbeitungsphase und wird am 11.11.2024 eigene Vorsprachetermine wahrnehmen.
Es wird daher um Verständnis gebeten, dass es bei der telefonischen Erreichbarkeit sowie der Beantwortung von allgemeinen Anfragen (zum Beispiel per Mail) zu erheblichen Verzögerungen, beziehungsweise Einschränkungen kommen wird.
Es wird weiterhin darum gebeten, von Sachstandsanfragen in Verfahren zur Erteilung von Niederlassungserlaubnissen ganz abzusehen.
Sofern Aufenthaltstitel verlängert werden müssen, ist dies bitte formlos per E-Mail zu beantragen. In diesem Fall werden zunächst formlose Bescheinigungen über den legalen Aufenthalt mit einer Gültigkeit von drei Monaten postalisch an die Antragstellerinnen und Antragsteller versandt. Auslandsreisen sind damit leider nicht möglich.
Persönliche Termine können derzeit nur eingeschränkt vergeben werden.
Dringliche Fälle (zum Beispiel Teilnahme an einer Beerdigung im Heimatland oder Arbeitsplatzwechsel/geplanter Arbeitsaufnahme) müssten in der E-Mail an die Ausländerbehörde kenntlich gemacht werden.
Nähere Informationen zu den verschiedenen Dienstleistungen der Ausländerbehörde, allgemeine Hinweise sowie zur Buchung von Terminen für persönliche Vorsprachen sind hier zu finden:
Aktuelle Themen:
Informationen zur Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes sowie zur Umsetzung im Landkreis Goslar sind nachfolgend zu finden:
- auf der Internetseite des Bundesministerium des Innern und Heimat - Fragen und Antworten: Reform des Staatsangehörigkeitsrechts
- in der Pressemitteilung des Landkreises Goslar vom 1. März 2024 "Ausländerbehörde des Landkreises setzt Reform des Staatsangehörigkeitsrecht um"
Informationen zur Registrierung von Vertrieben aus der Ukraine sind hier zu finden:
Einbürgerung: Antragsabgabe nach dem neuen Staatsangehörigkeitsrecht
Zum 27.06.2024 wird das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG) in Kraft treten. Wer einen Antrag auf doppelte Staatsbürgerschaft (Einbürgerung unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit) stellen möchte oder die Fristverkürzung auf fünf Jahre in Anspruch nehmen möchte, sollte den Antrag bitte erst nach Inkrafttreten, also ab dem 27.06.2024 stellen.
Es wird mit einer Vielzahl von neuen Einbürgerungsanträgen gerechnet, sodass in den ersten Wochen eine persönliche Antragsabgabe nicht gewährleistet sein kann. Dies wird frühestens ab dem 22.07.2024 wieder möglich sein. Sofern Sie Ihren Antrag schnellstmöglich einreichen möchten, sollte der vollständig ausgefüllte Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen per Post an den Landkreis Goslar, Ausländerbehörde, Klubgartenstraße 11, 38640 Goslar übersandt werden.
Folgende Unterlagen stehen nachfolgend direkt zur Verfügung:
- Antrag auf Einbürgerung
- Wichtige Hinweise zum Antrag auf Einbürgerung
- Unterlagen für ihren Antrag auf Einbürgerung
- Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung/Loyalitätserklärung
- Informationsblatt für Einbürgerungsbewerberinnen und Einbürgerungsbewerber
Oder direkt zur Dienstleistung "Einbürgerung: Genehmigung - für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch“ (Nr. 99099002000000)
Einreise in die Bundesrepublik Deutschland für einen längeren Aufenthalt:
Hierzu informiert die Ausländerbehörde Landkreis Goslar in folgendem "Hinweisblatt der Ausländerbehörde des Landkreises Goslar".
- Hinweisblatt der Ausländerbehörde des Landkreises Goslar (Englisch) - Information sheet of the Foreigners' Registration Office of the District of
- Hinweisblatt der Ausländerbehörde des Landkreises Goslar (Französisch) - Fiche d'information de la Commission Bureau des étrangers de l'arrondissement de
- Hinweisblatt der Ausländerbehörde des Landkreises Goslar (Arabisch) - تنبيه هام من مكتب الأجانب في مقاطعة جوسلار
Einreise in die Bundesrepublik Deutschland zum Zweck des Studiums:
Menschen aus Drittstaaten, welche zum Zweck des Studiums nach Deutschland eingereist sind und sich längerfristig im Land aufhalten möchten, müssen nach der Einreise einen Aufenthaltstitel zur Studienvorbereitung nach § 16 b Absatz 5 beziehungsweise zum Studium nach § 16 b Absatz 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) beantragen.
Folgednes Merkblatt Aufenthalt als Student - § 16 b AufenthG gibt Informationen über den Ablauf der Visaerteilung.
Oder direkt zur Dienstleistung "Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Studiums beantragen" (Nr. 99010019001004)