Wohngeld Änderung

Nr. 99107023011000

Ansprechpunkt

Zuständig ist die Wohngeldbehörde an Ihrem Wohnort.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Wohngeldbehörde an Ihrem Wohnort.

Kosten

  • Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)

Frist

Der Antrag sollte spätestens am letzten Tag des Monats gestellt werden, ab dem höheres Wohngeld berücksichtigt werden soll.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert in der Regel einige Wochen.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Klage beim Verwaltungsgericht

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 28.05.2026
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen