Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug von sonstigen Familienangehörigen zu einem Deutschen beantragen
Nr. 99010023020004Aufenthaltserlaubnis - Familiäre Gründe
Dieser Online-Dienst unterstützt ausländische Personen, die keine Unions- oder EWR-Bürger sind, bei der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen (Familiennachzug).
Sie können eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen oder eine Verlängerung dieser über "Online erledigen" beantragen und weitere Informationen abrufen.
Frist
- 6 — 8 Woche(n)
- Die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist zu beantragen, bevor die Gültigkeit der aktuellen Aufenthaltserlaubnis endet. Spätestens sechs bis acht Wochen vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis sollte der Antrag bei der Ausländerbehörde eingehen.
- 1 Jahr(e)
- Im Falle der Verlängerung wird die Aufenthaltserlaubnis für mindestens ein Jahr erteilt