Sperrmüll abgeben
Nr. 99001009004000Sperrmüll können Sie persönlich bei den Annahmemöglichkeiten abgeben.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven, Göttingen und Lüneburg bzw. deren Abfallentsorgungsbetriebe, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle, Hildesheim und Region Hannover, sowie den kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts in Goslar, Heidekreis, Nienburg, Peine und Wolfsburg.
Zuständige Stelle
öffentlich-rechtliche Entsorger
Verfahrensablauf
Bitte setzen Sie sich mit ihrem lokalen Entsorgungsunternehmen in Verbindung.
Voraussetzungen
Sie haben Sperrmüll und wollen diesen abgeben.
Erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Frist
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Bearbeitungsdauer
Erfragen Sie die Bearbeitungsdauer bei Ihrem öffentlich-rechtlichen Versorger.
Rechtsgrundlage(n)
Abfallentsorgungssatzung der zuständigen Stelle
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz