Reisepass ersetzen lassen

Nr. 99085001036000, 99085001036001, 99085001036002

Wenn Ihr Reisepass verloren geht oder gestohlen wird, müssen Sie den Verlust unverzüglich bei der Passbehörde melden. Wird der Reisepass wiedergefunden, müssen Sie dies ebenfalls unverzüglich melden.

Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Reisepass zu beantragen, wenn dieser verloren oder gestohlen wurde. Wird er weiterhin benötigt, muss ein neuer Reisepass beantragt werden.

Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nur bei Passverlust im Ausland möglich.

Ansprechpunkt

Zuständig ist Ihre Passbehörde.

Zuständige Stelle

Zuständig ist Ihre Passbehörde.

Verfahrensablauf

Melden Sie den Verlust Ihres Reisepasses unverzüglich bei der zuständigen Passbehörde.

  • Die Passbehörde nimmt Ihre Verlustanzeige entgegen und erfasst den Verlust.
  • Wird Ihr Reisepass später wiedergefunden, informieren Sie die Passbehörde unverzüglich.
  • Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Reisepass zu beantragen, wenn dieser verloren oder gestohlen wurde.
  • Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nur bei Passverlust im Ausland möglich.
  • Benötigen Sie einen neuen Reisepass, können Sie diesen bei der Passbehörde beantragen.

Voraussetzungen

  • Der Reisepass ist verloren gegangen, gestohlen worden oder nicht mehr auffindbar.

Erforderliche Unterlagen

In der Regel sind ein gültiges Ausweisdokument, sowie gegebenenfalls weitere Nachweise zum Verlust vorzulegen.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Kein Rechtsbehelf vorgesehen.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung

Urheber

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