Gemeinschaftslizenz oder Erlaubnisurkunde für den gewerblichen Güterkraftverkehr Ersatz
Nr. 99055031036000Wenn eine Gemeinschaftslizenz nicht mehr vorhanden oder unleserlich ist, müssen Sie bei der zuständigen Behörde einen Ersatz beantragen.
Für den gewerblichen Güterkraftverkehr benötigen Sie eine Gemeinschaftslizenz.
Darüber hinaus benötigen Sie für jedes Fahrzeug eine beglaubigte Kopie der Gemeinschaftslizenz.
Sie müssen jede Urkunde oder beglaubigte Kopie ersetzen lassen, wenn diese:
- verloren geht
- gestohlen wird
-
unbrauchbar wird zum Beispiel durch
- Verschmutzung
- Wasserschäden
Bei der Beantragung müssen Sie den Verlust glaubhaft machen. Wenn ein Exemplar gestohlen wurde, müssen Sie dies bei der Polizei anzeigen.
Hinweis zum Ersatz bei einer noch gültigen Güterkraftverkehrserlaubnis:
Die vorstehende Vorgehensweise gilt entsprechend für noch gültige Erlaubnisse für den gewerblichen Güterkraftverkehr im Inland und deren Ausfertigungen.
Ansprechpunkt
Nicht angegeben
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Verfahrensablauf
- Sie stellen einen Antrag für die Ersatzausstellung
- Die zuständige Verkehrsbehörde prüft die Unterlagen und stellt eine Ersatzerlaubnis bzw. Ersatzgemeinschaftslizenz aus
Voraussetzungen
hre Erlaubnisurkunde oder Gemeinschaftslizenz oder die Ausfertigungen/Kopie für ein Fahrzeug ist verloren gegangen, gestohlen worden oder ist unbrauchbar beziehungsweise unleserlich.
Erforderliche Unterlagen
Nicht angegeben
Kosten
80,00 Euro für jede Ausfertigung oder beglaubigte Kopie
Frist
Keine
Bearbeitungsdauer
Sind die Unterlagen vollständig, wird Ihr Antrag zeitnah bearbeitet.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
Nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Landesredaktion
Urheber
Nicht angegeben
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