Fischereifahrzeug aus dem Aal-Register löschen lassen
Nr. 99042030261002Wenn Sie ein Fischereifahrzeug für die Aalfischerei aufgeben, muss dies unter Angabe der Bootsnummer/n der zuständigen Behörde unverzüglich gemeldet werden. Die zuständige Behörde löscht daraufhin das eingetragene Fischereifahrzeug aus dem Aalregister.
Verfahrensablauf
- Sie melden das Fischereifahrzeug zur Aalfischerei bei der zuständigen Behörde ab.
- Sie füllen das Formular aus und verschicken es per E-Mail oder postalisch.
- Für das Formular benötigen Sie Ihre Bootsnummer/Registernummer.
- Ihr angemeldetes Fischereifahrzeug zur Aalfischerei wird dann aus dem Fischereiregister entfernt.
Voraussetzungen
- Sie müssen zur Aalfischerei registriert gewesen sein und eine Registriernummer besitzen.
- Das Fischereifahrzeug muss im dafür vorgesehenen Verzeichnis erfasst sein.
Erforderliche Unterlagen
- Mitteilung über die Aufgabe der Nutzung des Fischereifahrzeugs für die erwerbsmäßige Aalfischerei.
Kosten
- Verwaltungsgebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)
Frist
Unverzüglich nach Aufgabe der Nutzung des Fischereifahrzeugs für die erwerbsmäßige Aalfischerei.
Bearbeitungsdauer
Die Löschung erfolgt unverzüglich nach Eingang der Mitteilung.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Es gibt keinen Rechtsbehelf.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz