Durchführung von Schulzahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen
Nr. 99003048027000Zahnschäden und Zahnfehlstellungen lassen sich besonders gut im frühen Alter behandeln. Daher bieten die gesetzlichen Krankenkassen zusammen mit Zahnärztinnen und Zahnärzten zahnmedizinische Vorsorgeuntersuchungen in Kinderkrippen, Kindertagesstätten, Schulen und Förderschulen an.
Bei der Vorsorgeuntersuchung wird Ihr Kind gemeinsam mit den anderen Kindern seiner Klasse oder Gruppe zahnmedizinisch untersucht und informiert. Die Ziele sind:
- den Kindern ein Bewusstsein und Verantwortungsgefühl für die Gesundheit ihrer Zähne zu vermitteln
- die Mundhygiene zu verbessern
- Zahnerkrankungen zu erkennen und zu verhindern
- über gesunde Ernährung aufzuklären
- Sie als Eltern zu informieren und auf Wunsch individuell zu beraten
Die Vorsorgeuntersuchungen richten sich in der Regel an Kinder bis zum 12. Lebensjahr. In Schulen mit erhöhtem Kariesrisiko kann die Vorsorge bis zum 16. Lebensjahr stattfinden.
Die Termine werden von speziell geschulten Fachkräften, Zahnärztinnen und Zahnärzten des öffentlichen Gesundheitsdienstes und niedergelassenen Patenzahnärztinnen und Patenzahnärzten durchgeführt.
Ansprechpunkt
nicht angegeben
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei den Landkreisen und kreisfreien Städten.
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Voraussetzungen
Ihr Kind besucht eine Gruppeneinrichtung.
nicht angegeben
Erforderliche Unterlagen
nicht angegeben
Kosten
- Es fallen keine Kosten an.
Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)
Frist
Keine
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
Die zahnmedizinische Vorsorgeuntersuchung ist ein Angebot für Schulen, Kitas und weitere Einrichtungen für Kinder und Jugendliche. Eltern können sie nicht als individuelle Einzelleistung beantragen.
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Bundesministerium für Gesundheit (BMG)