Bescheinigung zur Umsatzsteuerbefreiung für kulturelle Einrichtungen oder Solokünstler/-innen beantragen
Nr. 99102196012007Die Bescheinigung bestätigt, das Sie als Solokünstler/-in die gleichen kulturellen Aufgaben erfüllen oder Ihre kulturelle Einrichtung die gleichen kulturellen Aufgaben erfüllt wie öffentliche Einrichtungen (z. B. Theater, Orchester, Museen). Diese Bestätigung ist Grundlage für die Umsatzsteuerbefreiung Ihrer Leistungen gegenüber dem Finanzamt. Dies kann auch Leistungen der Bühnenregie und der Bühnenchoreographie umfassen, wenn sie der Einrichtung unmittelbar dienen.
Ansprechpunkt
Das lokale Finanzamt
Zuständige Stelle
Das lokale Finanzamt
Verfahrensablauf
- Antrag bei der in Niedersachsen zuständigen Landesbehörde stellen
- Erforderliche Unterlagen beifügen (siehe »Erforderliche Unterlagen«)Prüfung des Antrags durch die zuständige Behörde
- Erteilung einer begünstigenden Bescheinigung oder Erlass eines ablehnenden Bescheids.
- Übersendung eines Kostenfestsetzungsbescheids
Voraussetzungen
Ihre Einrichtung erfüllt kulturelle Aufgaben (z. B. Theater, Orchester/Kammermusikensemble, Chor/Solistin oder Solist, Museum, Bücherei, Denkmal der Bau- und Gartenkunst). Erfüllung gleicher kultureller Aufgaben wie bei öffentlichen Einrichtungen ist erkennbar (Zweck, Programm, Qualität, Kontinuität). Nachweis durch entsprechende Beschreibungen der Tätigkeiten, Vorlage von Nachweisen und Konzepten, sowie etwaige Kritiken oder Mitwirkungen..
Erforderliche Unterlagen
Allgemein erforderliche Unterlagen
(für alle Antragstellenden)
- Beschreibung der Einrichtung bzw. der ausgeübten Tätigkeit gemäß der jeweils zutreffenden Fallgruppe
- Sofern der Antrag durch eine bevollmächtigte Person gestellt wird: schriftliche Vollmacht
- Vollständig ausgefüllter und eigenhändig unterschriebener Antrag
- Sämtliche Unterlagen sind im PDF-Format einzureichen
Zusätzlich erforderliche Unterlagen nach Art der Einrichtung oder Tätigkeit
Theater
-
Beschreibung der Einrichtung bzw. der Tätigkeiten (ca. 1 Seite), insbesondere zu
- erbrachten kulturellen Leistungen im Antragszeitraum
- Organisation und Leitung
- Größe, Sitz und gegebenenfalls Ausstattung öffentlicher Zugänglichkeit der Aufführungen
- Nachwuchsgewinnung, kultureller Bildung, experimenteller Kunst und Bewahrung kulturellen Erbes
- Nachweise zur Kontinuität des künstlerischen Wirkens (z. B. Spielpläne, Programme, Presseberichte)
Orchester, Kammermusikensemble oder Chor
-
Beschreibung der Einrichtung bzw. der Tätigkeiten (ca. 1 Seite), insbesondere zu
- erbrachten kulturellen Leistungen im Antragszeitraum
- Größe der Einrichtung, Organisation und Leitung öffentlicher Zugänglichkeit der Darbietungen
- Nachwuchsarbeit, kultureller Bildung, experimenteller Kunst und Bewahrung kulturellen Erbes
- Nachweise zur Kontinuität des künstlerischen Wirkens (z. B. Programme, Presseberichte, Engagement- oder Kooperationsnachweise)
Solokünstler/-innen
- Kurzvita (tabellarischer Lebenslauf, maximal 1 Seite DIN A4) mit Angaben zur künstlerischen Ausbildung und Berufspraxis
- Nachweise zur künstlerischen Ausbildung; sofern nicht vorhanden, ein entsprechender Hinweis
- Nachweise zu erbrachten kulturellen Leistungen im Antragszeitraum
- Gegebenenfalls Nachweise zur Kontinuität des künstlerischen Wirkens (z. B. Auftrittsdaten, Programme, Presseberichte)
Museum oder Kunstsammlung
-
Beschreibung der Einrichtung (ca. 1 Seite) mit Angaben zu
- Ausstellungs- bzw. Sammlungsprogramm
- Organisation und Leitung
- öffentlicher Zugänglichkeit
- wissenschaftlicher Konzeption der Sammlung bzw. museumsähnlicher Ordnung
- Erläuterung der Ausstellung (z. B. Beschriftung, Kataloge)
- Qualifikation des betreuenden Personals
- Nachweise zur Wissenschaftlichkeit der Sammlung
Bücherei
-
Beschreibung der Einrichtung (ca. 1 Seite) mit Angaben zu
- Gegenstand und Inhalt der Sammlung (überblicksartig)
- Organisation und Leitung
- öffentlicher Zugänglichkeit
- Kontinuität des Wirkens
- wissenschaftlicher Betreuung, sofern einschlägig
Denkmal der Bau- oder Gartenkunst
-
Beschreibung der Einrichtung bzw. des Denkmals (ca. 1 Seite) mit Angaben zu
- denkmalpflegerischer Bedeutung
- Organisation und Leitung
- öffentlicher Zugänglichkeit
- wissenschaftlicher Betreuung
- Beiträgen zur kulturellen Bildung sowie zur Bewahrung des kulturellen Erbes
Kosten
Die tatsächliche Gebühr berechnet sich nach dem zeitlichen Aufwand der Bearbeitung und kann daher variieren.
Frist
Es gibt keine Frist
Bearbeitungsdauer
2 Monate bis 3 Monate
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage erhoben werden. Die Klage ist bei dem Verwaltungsgericht (Ort) einzulegen.
Hinweise (Besonderheiten)
Beantragen Sie die Bescheinigung frühzeitig . Ein vollständiger Antrag mit den erforderlichen Unterlagen sowie eine eindeutige Beschränkung auf die tatsächlich zu bescheinigenden Leistungen erleichtern die Prüfung und können den Bearbeitungsaufwand und damit auch die Höhe der Gebühren reduzieren.
Nachweise sind nach Möglichkeit ausschließlich im PDF-Format einzureichen. Verweise oder Links auf Inhalte aus sozialen Medien sind als Nachweis nicht geeignet.
Ein vollständiger Antrag mit den erforderlichen Unterlagen sowie eine klare Beschränkung auf die tatsächlich zu bescheinigenden Leistungen erleichtern die Prüfung und können den Bearbeitungsaufwand und damit auch die Höhe der Gebühren reduzieren.
Nachweise möglichst ausschließlich im pdf-Format einreichen, keine Links aus Social Media als Nachweis möglich,
Formulare
Nicht angegeben
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Landesredaktion