Bescheinigung für Zwecke der Umsatzsteuerbefreiung für Bildungseinrichtungen beantragen
Nr. 99102196012005Die Bescheinigung bestätigt, dass Ihre Einrichtung oder Sie unmittelbar dem kulturellen Bildungszweck dienende Leistungen erbringen durch Schul- oder Hochschulunterricht, Ausbildung, Fortbildung oder berufliche Umschulungen. Diese Bestätigung ist Grundlage für die Umsatzsteuerbefreiung Ihrer Leistungen gegenüber dem Finanzamt. Die Bescheinigung bestätigt, dass Ihre Einrichtung Schul- oder Hochschulunterricht, Ausbildung, Fortbildung oder berufliche Umschulung erbringt. Sie ist regelmäßig Voraussetzung für die umsatzsteuerliche Befreiung Ihrer Bildungsleistungen; die Finanzverwaltung entscheidet auf Basis der Bescheinigung über die Steuerbefreiung im Einzelfall.
Ansprechpunkt
Bezeichnung: Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) - Referat 46
Zuständige Stelle
Bezeichnung: Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) - Referat 46
Verfahrensablauf
- Antrag bei der in Niedersachsen fachlich zuständigen Landesbehörde stellen(Ressortzuständigkeit beachten).
- Erforderliche Unterlagen beifügen (siehe »Erforderliche Unterlagen«)vollständig einreichen.
- Prüfung des Antrags durch die zuständige Behörde
- Erteilung einer begünstigenden Bescheinigung oder Erlass eines ablehnenden Bescheids.
- Übersendung eines Kostenfestsetzungsbescheids
- Prüfung und Bescheinigung (ggf. befristet).
- Vorlage beim Finanzamt; dort erfolgt die steuerliche Würdigung.
Voraussetzungen
- Ihre Einrichtung erbringt Schulunterricht, Hochschulunterricht, Ausbildung, Fortbildung oder berufliche Umschulung.
- Erforderliche Unterlagen werden im Rahmen der Antragstellung eingereicht.
Erforderliche Unterlagen
- Qualifikationsnachweise des Lehrpersonals
Kosten
Die tatsächliche Gebühr berechnet sich nach dem zeitlichen Aufwand der Bearbeitung und kann daher variieren.
Frist
Keine Frist
Bearbeitungsdauer
2 Monate bis 3 Monate
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage erhoben werden. Die Klage ist bei dem Verwaltungsgericht (Ort) einzulegen.
Hinweise (Besonderheiten)
Ein vollständiger Antrag mit den erforderlichen Unterlagen sowie eine klare Beschränkung auf die tatsächlich zu bescheinigenden Leistungen erleichtern die Prüfung und können den Bearbeitungsaufwand und damit auch die Höhe der Gebühren reduzieren.
Nachweise sollten möglichst im PDF-Format eingereicht werden.
Links aus Social Media sind als Nachweise unzulässig.
Formulare
Nicht angegeben
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK)
Urheber
- Bescheinigung für Zwecke der Umsatzsteuerbefreiung Ausstellung für Leistungen allgemein- und berufsbildender Einrichtungen für Wirtschaftsberufe in Niedersachsen
- Bescheinigung für Zwecke der Umsatzsteuerbefreiung Ausstellung für Leistungen allgemein- und berufsbildender Einrichtungen für Wirtschaftsberufe in Niedersachsen