Bescheinigung für Zwecke der Umsatzsteuerbefreiung für Bildungseinrichtungen beantragen

Nr. 99102196012005

Die Bescheinigung bestätigt, dass Ihre Einrichtung oder Sie unmittelbar dem kulturellen Bildungszweck dienende Leistungen erbringen durch Schul- oder Hochschulunterricht, Ausbildung, Fortbildung oder berufliche Umschulungen. Diese Bestätigung ist Grundlage für die Umsatzsteuerbefreiung Ihrer Leistungen gegenüber dem Finanzamt. Die Bescheinigung bestätigt, dass Ihre Einrichtung Schul- oder Hochschulunterricht, Ausbildung, Fortbildung oder berufliche Umschulung erbringt. Sie ist regelmäßig Voraussetzung für die umsatzsteuerliche Befreiung Ihrer Bildungsleistungen; die Finanzverwaltung entscheidet auf Basis der Bescheinigung über die Steuerbefreiung im Einzelfall.

Ansprechpunkt

Bezeichnung: Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) - Referat 46

Zuständige Stelle

Bezeichnung: Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) - Referat 46

Verfahrensablauf

  • Antrag bei der in Niedersachsen fachlich zuständigen Landesbehörde stellen(Ressortzuständigkeit beachten).
  • Erforderliche Unterlagen beifügen (siehe »Erforderliche Unterlagen«)vollständig einreichen.
  • Prüfung des Antrags durch die zuständige Behörde
  • Erteilung einer begünstigenden Bescheinigung oder Erlass eines ablehnenden Bescheids.
  • Übersendung eines Kostenfestsetzungsbescheids
  • Prüfung und Bescheinigung (ggf. befristet).
  • Vorlage beim Finanzamt; dort erfolgt die steuerliche Würdigung.

Voraussetzungen

  • Ihre Einrichtung erbringt Schulunterricht, Hochschulunterricht, Ausbildung, Fortbildung oder berufliche Umschulung.
  • Erforderliche Unterlagen werden im Rahmen der Antragstellung eingereicht.

Erforderliche Unterlagen

  • Qualifikationsnachweise des Lehrpersonals

Kosten

Die tatsächliche Gebühr berechnet sich nach dem zeitlichen Aufwand der Bearbeitung und kann daher variieren.



Frist

Keine Frist

Bearbeitungsdauer

2 Monate bis 3 Monate

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage erhoben werden. Die Klage ist bei dem Verwaltungsgericht (Ort) einzulegen.

Hinweise (Besonderheiten)

Ein vollständiger Antrag mit den erforderlichen Unterlagen sowie eine klare Beschränkung auf die tatsächlich zu bescheinigenden Leistungen erleichtern die Prüfung und können den Bearbeitungsaufwand und damit auch die Höhe der Gebühren reduzieren.

Nachweise sollten möglichst im PDF-Format eingereicht werden.

Links aus Social Media sind als Nachweise unzulässig.

Formulare

Nicht angegeben

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 09.07.2026
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK)

Urheber