Baugenehmigung Erteilung
Nr. 99012070006000Baugenehmigungsverfahren (nach § 63/64 NBauO)
Die Baugenehmigung wird elektronisch erteilt, wenn dem Bauvorhaben keine öffentlich rechtlichen Vorschriften entgegen stehen.
Weitere Informationen sind über "Online erledigen" abrufbar.
Voraussetzungen
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben