Ausschließliche Nutzung von Abfallsäcken genehmigen lassen
Nr. 99001054006000Wenn Sie Abfälle nicht über einen Abfallbehälter entsorgen können, können Sie in manchen Gebieten beantragen, stattdessen Abfallsäcke zu nutzen.
Sie können unter bestimmten Voraussetzungen die ausschließliche Nutzung von amtlichen Abfallsäcken anstelle von Mülltonnen beantragen.
Ansprechpunkt
Zuständig ist der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven und Göttingen bzw. deren Abfallentsorgungsbetrieben, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle, Hildesheim und Region Hannover sowie den kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts in Goslar, Lüneburg, Nienburg, Peine und Wolfsburg.
Informationen erteilen auch die Abfallentsorgungsbetriebe, die am jeweiligen Wohnsitz den Müll entsorgen.
Zuständige Stelle
Zuständig ist der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger.
Verfahrensablauf
Sie beantragen die Nutzung von Abfallsäcken schriftlich oder gegebenenfalls elektronisch bei der zuständigen Stelle.
Melden Sie sich telefonisch oder schriftlich bei Ihrem öffentlich-rechtlichen Abfallverband.
Voraussetzungen
Ob Sie Abfallsäcke statt eines Abfallbehälters nutzen können, richtet sich nach den Regelungen des zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
- Sie haben keinen Stellplatz für die Mülltonnen.
- Die Abfälle stammen aus einem Privathaushalt in Niedersachsen, der an die kommunale Abfallentsorgung angeschlossen ist.
Erforderliche Unterlagen
nicht angegeben
Kosten
Erfragen Sie die Kosten beim öffentlich-rechtlichen Abfallunternehmen.
Frist
keine
Bearbeitungsdauer
- 0 — 6 Woche(n)
Rechtsgrundlage(n)
- Abfallsatzung des zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers
Rechtsbehelf
Der zulässige Rechtsbehelf ergibt sich aus der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheids.
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Landesredaktion Niedersachsen
13.02.2026Landesredaktion