Anlagen zur Feuerbestattung Anzeige Inbetriebnahme

Nr. 99063078261000

Als Betreiber einer Anlage zur Feuerbestattung haben Sie diese der zuständigen Behörde spätestens einen Monat vor der Inbetriebnahme anzuzeigen. Die zuständige Behörde prüft die Anzeige und erfasst die Anlage in ihrem Anlagenkataster.

Ansprechpunkt

Die zuständigen Behörden in Niedersachsen sind die Region Hannover, die Landkreise, kreisfreien Städte oder großen selbstständigen Städte

Zuständige Stelle

Die zuständigen Behörden in Niedersachsen sind die Region Hannover, die Landkreise, kreisfreien Städte oder großen selbstständigen Städte

Verfahrensablauf

Die Anzeige ist schriftlich auf dem Postweg oder elektronisch bei der zuständigen Behörde einzureichen.

Voraussetzungen

nicht angegeben

Erforderliche Unterlagen

  • schriftliche Anzeige

Kosten

  • Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)

Frist

Der Betreiber hat spätestens einen Monat vor der Inbetriebnahme die Anlage bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Diese Verwaltungsleistung stellt kein Verwaltungsakt dar. Aus diesem Grund resultiert kein Rechtsbehelf.

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben

Formulare

nicht angegeben

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 07.12.2020
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz