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Ausschreibungen und Vergabe

Zentrale Vergabestelle

Als öffentlicher Auftraggeber ist der Landkreis Goslar bei der Vergabe öffentlicher Aufträge an die Bestimmungen des Vergaberechts auf nationaler und europäischer Ebene gebunden. Dabei sind folgende wesentliche Ziele zu beachten:

  • Gewährleistung von ungehinderten, transparenten und nichtdiskriminierenden wettbewerblichen Vergabeverfahren,
  • Beachtung des Prinzips der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei öffentlichen Beschaffungen,
  • Bekämpfung von Korruption,
  • besondere Berücksichtigung mittelständischer Wirtschaftsinteressen.

Zu diesem Zweck wurde zum 1. Oktober 2017 eine Zentrale Vergabestelle eingerichtet. Sie betreut die Ausschreibungs- und Vergabeverfahren für Liefer- und Dienstleistungen ab 10.000,00 Euro und für Bauleistungen ab 30.000,00 Euro von der Einleitung des Ausschreibungsverfahrens bis zur Auftragsvergabe. Die Zentrale Vergabestelle ist dabei auch zentraler Ansprechpartner für die Bieter im Vergabeverfahren sowie für alle Fragen zu Vergaben und Zuständigkeiten.

Die Zentrale Submissionsstelle gehört organisatorisch zum Fachdienst Gebäudemanagement (Klubgartenstraße 9a, Raum 9003, Telefon 05321 76-664) und führt sämtliche förmliche Angebotsöffnungen durch. Bei beschränkten und öffentlichen Ausschreibungen für Bauleistungen (VOB) ist eine Teilnahme der Bieter und ihrer Bevollmächtigten an der Submission möglich, nicht jedoch bei EU-weiten Verfahren. Alle Bieter erhalten nach Antragstellung die Namen der Bieter sowie die verlesenen und nachgerechneten Endbeträge.

Bei Vergaben für Liefer- und Dienstleistungen (UVgO) ist weder eine Teilnahme an der Angebotsöffnung noch die Bekanntmachung des Ergebnisses der Angebotsöffnung erlaubt.

Der Landkreis Goslar informiert hier über alle öffentlichen Ausschreibungen sowie über alle beabsichtigten beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb ab einem voraussichtlichen Auftragswert von 25.000,00 Euro ohne Umsatzsteuer (§ 20 Absatz 4 VOB/A, ex-ante-Transparenz). Durch sie soll die Transparenz bei beschränkten Ausschreibungen erhöht werden. Interessierte Firmen haben die Möglichkeit, ihr Interesse an einer Ausschreibung bei der Vergabestelle zu bekunden. Ein Rechtsanspruch auf eine Beteiligung an der beschränkten Ausschreibung besteht nicht.

Bei Fragen zur Bereitstellung von Vergabeunterlagen oder bei Interesse an der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wenden Sie sich gerne an die Zentrale Vergabestelle.

Der Landkreis Goslar informiert hier gemäß § 20 Absatz 3 VOB/A in Verbindung mit § 3 Absatz 3 NWertVO über vergebene Aufträge nach

  • beschränkter Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb ab 25.000,00 Euro Auftragswert ohne Umsatzsteuer und
  • freihändiger Vergabe ab 25.000,00 Euro Auftragswert ohne Umsatzsteuer

für die Dauer von sechs Monaten nach Zuschlagserteilung.

Der Landkreis Goslar informiert hier gemäß § 30 Absatz 1 UVgO über vergebene Aufträge nach

  • beschränkter Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb und
  • freihändiger Vergabe ohne Teilnahmewettbewerb

für die Dauer von drei Monaten ab 25.000,00 Euro Auftragswert ohne Umsatzsteuer nach Zuschlagserteilung.