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Datum: 14. März 2020

Verbot öffentlicher Veranstaltungen: Landkreis richtet E-Mail-Adresse ein

Wie bereits gestern kommuniziert untersagt der Landkreis zunächst bis einschließlich Samstag, 18. April 2020, die Durchführung sämtlicher öffentlicher Veranstaltungen im Kreisgebiet.

Eine entsprechende Allgemeinverfügung wurde erlassen und kann auf der Homepage des Landkreises eingesehen werden.

Nicht betroffen von dieser Verfügung sind derzeit private Veranstaltungen wie beispielsweise Geburtstage, Hochzeiten oder ähnliches. Der Landkreis spricht jedoch die dringende Empfehlung aus, die Durchführung derartiger Veranstaltungen und Zusammenkünfte abzusagen respektive auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.

Bestattungen/Bestattungsfeiern sind keine öffentlichen Veranstaltungen und können durchgeführt werden. Bei allem Verständnis wird jedoch empfohlen, diese von der Personenzahl soweit möglich zu begrenzen (Beispiele: es sollten nicht ganze Sportvereine teilnehmen) und die bekannten Hygienemaßnahmen einzuhalten.

Restaurants, Cafés und Kneipen werden bislang ebenfalls nicht von dem Verbot umfasst; sollte sich daran etwas ändern, wird dies über die Internetseite des Landkreises, die Presse sowie andere gängige Medien kommuniziert. Hinsichtlich dort geplanter privater Feiern etc. gilt die gleiche Empfehlung wie bei privaten Feiern und Zusammenkünften.

Betroffen von dem Verbot sind dagegen natürlich Konzerte, Lesungen, Museen, Theatervorstellungen etc. sowie auch Kinos und Diskotheken, wo sich die Menschen anders aufhalten und bewegen. Hier ist die Ansteckungsgefahr ungleich größer, so dass diese als öffentliche Veranstaltungen zählen und untersagt sind.

In Zweifelsfragen, ob Veranstaltungen, Unternehmen bzw. Einrichtungen vom Verbot betroffen sind, kann eine Mail an veranstaltunggs@landkreis-goslar.de geschrieben werden. Neben einer kurzen, möglichst konkreten Beschreibung ist in der Mail stets ein Ansprechpartner inklusive Kontaktdaten anzugeben. Es ist davon auszugehen, dass die Anfragen erst im Laufe der nächsten Tage beantwortet werden können. Diese Maßnahme soll auch einer Entlastung des Bürgertelefons dienen.