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Datum: 12. März 2021

Tonnenbeschränkung auf K 24: Landkreis bittet um Einhaltung der geltenden Maßnahmen

Seit Dezember vergangenen Jahres ist die Kreisstraße 24 auf dem Abschnitt zwischen Immenrode und Wöltingerode für alle Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 2,8 Tonnen gesperrt. Dies gilt auch für landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge.

Leider musste inzwischen mehrfach festgestellt werden, dass die Straße weiterhin von nicht mehr zugelassenen Fahrzeugen genutzt und auch die Geschwindigkeitsbegrenzung überschritten wird.

Der Landkreis weist deshalb nochmals auf die dringende Einhaltung der vorhandenen Beschränkungen hin. Verstöße können mit einem Bußgeld geahndet werden.

Die Maßnahmen wurden getroffen, um die Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden.

Neben der Verkehrssicherheit wurden die Maßnahmen getroffen, um den Streckenabschnitt nicht vollständig für den Autoverkehr sperren zu müssen.

Sollten sich Verkehrsteilnehmer weiterhin über die Regelungen hinwegsetzen, verstärkt dies die Gefahr, dass sich die Beschaffenheit der Fahrbahn noch schneller verschlechtert und sie im schlimmsten Fall in den dort befindlichen Wasserlauf abrutscht.

Um dies und eine mögliche Vollsperrung zu vermeiden, appelliert die Kreisverwaltung an alle Verkehrsteilnehmer, die aktuell geltenden Beschränkungen zu beachten und sich nach diesen zu richten.