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Datum: 14. Mai 2021

Perspektiven für den Sport: Landkreis und Kreissportbund treffen Verabredungen

Der organisierte Sportbetrieb liegt auch im Landkreis Goslar bereits seit Monaten brach. Kein Wunder, dass der Kreissportbund und die in ihm organisierten Vereine auf Perspektiven drängen, die aufzeigen, wie es in den kommenden Wochen weitergehen kann.

Im Einzelhandel, in der Gastronomie und in der Beherbergungsbranche stehen die Zeichen seit Inkrafttreten der neuen niedersächsischen Corona-Verordnung auf schrittweise Lockerung, wenngleich nicht alle mit den zum Teil irritierenden Vorgaben der Landesregierung einverstanden sind.

Vor diesem Hintergrund ist jedoch nachvollziehbar, dass der Sport ebenfalls Öffnungswünsche anmeldet. Landrat Thomas Brych kann diese Forderungen nachvollziehen, daher sollen die Sporteinrichtungen des Landkreises auch wieder für den Vereinssport zur Verfügung stehen, jedoch immer gekoppelt an die geltenden Kontakt- und Testvorschriften, die sich aus der Landesverordnung ergeben. „Unsere Sportvereine übernehmen wichtige gesellschaftliche und soziale Funktionen, daher müssen wir auch hier Optionen aufzeigen. Klar dürfte zum gegenwärtigen Zeitpunkt jedoch weiterhin sein, dass wir vom „Normalbetrieb“ noch ein gutes Stück entfernt sind. Das soll aber nicht heißen, dass in diesem Bereich gar keine Schritte gemacht werden können. Daher haben wir uns gemeinsam mit dem Kreissportbund dazu entschieden, alles was geht und erlaubt ist, auch möglich zu machen“, erklärt Landrat Thomas Brych.

Was heißt das für den Sport konkret?

Bei einer Inzidenz unter 100 können bis zu 30 Kinder und Jugendliche bis einschließlich 18 Jahren in festen, nicht wechselnden Gruppen draußen mit getesteten, geimpften oder genesenen Betreuungspersonen wieder Kontaktsport treiben. Auch Mannschaftssport (beispielsweise Fußball oder Hockey) ist erlaubt.

Getesteten, vollständig geimpften oder genesenen Erwachsenen ist immerhin kontaktfreier Sport in Gruppen draußen mit mindestens zwei Meter Abstand voneinander wieder möglich. Eine zahlenmäßige Begrenzung dieser Gruppen wird in der Verordnung nicht dezidiert getroffen. Voraussetzung ist jedoch das Einhalten der geforderten Abstände beziehungsweise die Verfügbarkeit von mindestens zehn Quadratmetern Fläche pro Teilnehmenden, was die Gruppengröße nach Standort limitiert.

In geschlossenen Räumen und Hallen ist Individualsport erlaubt (beispielsweise Tennis, Badminton, Klettern oder auch Judo), sofern die geltenden Kontaktbeschränkungen berücksichtigt werden. Aktuell dürfen demnach die Mitglieder eines Hausstandes mit zwei Personen eines anderen Hausstandes Sport in geschlossenen Räumen ausüben.

Sollte die Inzidenz weiter sinken und die Marke von 35 unterschreiten, wären sogar wieder bis zu zehn Personen aus drei Haushalten erlaubt. Auf den Sport von Kindern und Jugendlichen hätte dies zunächst jedoch keine weiteren Auswirkungen.

Vorstellbar ist auch Sport von Erwachsenen in größeren Gruppen in Hallen oder geschlossenen Räumen, wenn alle Teilnehmenden vollständig geimpft oder genesen sind. So könnten sich beispielsweise vollständig geimpfte Seniorengruppen wieder zur Gymnastik treffen. Die Verantwortlichen der Vereine haben die entsprechenden Nachweise zu überprüfen. Dies gilt im Übrigen auch für die Testpflicht. So müssen die Übungsleiter oder eine vom Verein zu benennende Person die Testnachweise kontrollieren.

Nach Auffassung der Kreisverwaltung empfiehlt es sich, dass Vereine mit Blick auf den Aufwand kein eigenes Testregime aufbauen, sondern die Sporttreibenden ihren Test an einer der inzwischen mehr als 30 Teststationen im Landkreis machen oder eben einen aktuellen Nachweis von ihrem Arbeitgeber mitführen.