Oberverwaltungsgericht kippt Niedersächsisches Beherbergungsverbot von Urlaubern aus anderen Bundesländern
Gastgeber aus dem Landkreis Goslar dürfen ab sofort auch wieder Urlauber aus anderen Bundesländern beherbergen. Das Niedersächsische Oberveraltungsgericht hat die so genannte „Landeskinderregelung“ bei der Beherbergung zu touristischen Zwecken vorläufig außer Vollzug gesetzt.
Der 13. Senat ist damit einem Antragssteller aus Nordrhein-Westfalen gefolgt, der ab dem 22. Mai 2021 einen Urlaubs-Aufenthalt in einer Ferienwohnung auf Borkum antreten will und sich gegen das Verbot aus der Corona-Verordnung gewandt hatte. Das Land Niedersachsen hatte mit dieser Vorschrift geregelt, dass sich Übernachtungs- und Vermietungsangebote in Hotels, Ferienwohnungen und -häusern, Campingplätzen und ähnlichen Einrichtungen nur an Personen richten dürfen, die ihren Wohnsitz in Niedersachsen haben.
Laut Einschätzung des Oberverwaltungsgerichts sei dies jedoch keine notwendige Infektionsschutzmaßnahme und stelle eine Ungleichbehandlung dar.
Die Außervollzugsetzung ist allgemeinverbindlich, das heißt, die betroffene Regelung ist in Niedersachsen gegenwärtig nicht zu beachten.