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Datum: 25. August 2021

Neue Corona-Verordnung nimmt nicht mehr nur die Zahl der Neuinfektionen in den Blick

Vollständig geimpfte und genesene Personen haben mit deutlich geringeren Einschränkungen zu rechnen

Mit der neuen Corona-Verordnung, die seit dem heutigen Mittwoch, 25. August 2021, im Land gilt, hat die Regierung von Ministerpräsident Stephan Weil nicht nur ein neues Regelwerk für die Pandemiebekämpfung vorgelegt, das vollständig geimpften und genesenen Personen umfangreiche Freiheiten einräumt, sondern es bezieht in die Bewertung der Gefahrenlage und der daraus einzuleitenden Schutzmaßnahmen neben dem Infektionsgeschehen auch weitere Gesichtspunkte ein.

Galt bislang die Sieben-Tage-Inzidenz, also die Zahl der Neuinfektionen unter 100.000 Einwohnern binnen einer Woche, als zentraler Maßstab für die Verschärfung respektive Lockerung der Corona-Schutzmaßnahmen, werden ab sofort auch die Auslastung der Krankenhauskapazitäten sowie die prozentuale Belegung der Intensivbetten betrachtet.

Während bei der Beurteilung des Infektionsgeschehens weiterhin die lokalen Zahlen aus den Landkreisen und kreisfreien Städte Priorität haben, werden bei der Auslastung der Krankenhäuser und deren Intensivbetten der jeweilige Landesdurchschnitt herangezogen. Der bisherige Stufenplan, der bei Inzidenzen ab 10, 35 oder 50 entsprechende Lockerungen oder Verschärfungen auslöste, ist mit der neuen Verordnung verschwunden. Das neue Regelwerk des Landes arbeitet fortan mit den Warnstufen 1 bis 3, die ausgelöst werden, wenn mindestens zwei der drei Leitindikatoren bestimmte Werte überschreiten. Die Verordnung, die bis zum 21. September Gültigkeit entfaltet, trifft bislang jedoch lediglich konkrete Maßnahmen für die Warnstufe 1. Die Verschärfungen in den Warnstufen 2 und 3 sollen sukzessive nachgelegt werden. Auf der Internetseite des Landes wurde eine entsprechende Corona-Warnampel veröffentlicht, die auch die Werte der zwei neuen Indikatoren aufzeigt.

Mit Inkrafttreten der neuen Verordnung gilt ab heute die so genannte „3G-Regel“. Diese besagt, dass der Zutritt zu zahlreichen Einrichtungen und Veranstaltungen nur noch mit einer vollständigen Impfung, einem Genesenen-Nachweis oder einer nicht länger als 24 respektive 48 Stunden zurückliegenden negativen Testung möglich ist. Die „3G-Regel“ greift jedoch erst dann, wenn die Warnstufe 1 per Allgemeinverfügung von der zuständigen Behörde festgestellt wurde. Unabhängig vom Auslösen der Warnstufe 1 gilt die „3G-Regel“ auch in Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen eine mindestens fünftägige Überschreitung der Inzidenz von mehr als 50 Neuinfizierten pro 100.000 Einwohnern in den letzten sieben Tagen festgestellt worden ist. Auch hier muss der zuständige Landkreis entsprechende Veröffentlichungen vornehmen.

Im Landkreis Goslar, in dem die Sieben-Tage-Inzidenz aktuell (Stand 25. August 2021) laut den maßgeblichen Daten des RKI 44,8 beträgt, könnte bei weiterem Anstieg der Neuinfektionen in den nächsten Tagen also schon recht zeitnah die „3G-Regelung“ gelten.

Getestet, geimpft oder genesen muss dann sein, wer in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie in Einrichtungen der Behindertenhilfe arbeitet oder einen Besuch abstatten möchte. Und auch für den Besuch des Innenbereichs von Gastronomiebetrieben ist dann wieder ein Test notwendig, wenn die betreffenden Personen nicht geimpft oder genesen sind.

Gleiches gilt überdies für die Teilnahme an Informations-, Kultur-, Sport- oder ähnlichen Veranstaltungen in Innenräumen sowie bei der Inanspruchnahme körperlicher Dienstleistungen aller Art.

Erste Kreisrätin Regine Breyther wertet die neue Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen als einen weiteren Schritt zu mehr Normalität. „Aufgrund des guten Impffortschrittes in Niedersachsen und der geringen Belegungszahlen in unseren Krankenhäusern, können wir inzwischen auf zahlreiche Schutzmaßnahmen verzichten. In der neuen Verordnung, was ich begrüße, sind insbesondere die Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich, die Kapazitätsbeschränkungen bei Kultureinrichtungen und Veranstaltungen unter 5.000 Teilnehmenden, Sperrstunden in der Gastronomie oder aber die Verkaufsflächenbeschränkungen weggefallen. Überdies wurden neue Regelungen Durchführung von Großveranstaltungen gefasst“, erläutert Breyther.

Hinsichtlich der neuen Verordnung appelliert Erste Kreisrätin Breyther auch nochmals an die Impfbereitschaft: „Wer sich impfen lässt, schützt sich und seine Mitmenschen, daher kann ich wiederholt nur dazu aufrufen sich impfen zu lassen. Solidarität ist hier weiter gefragt.“

Unabhängig von Warnstufen und der Zahl der Neuinfektionen bleiben einige Basisschutzmaßnahmen für die gesamte Bevölkerung bestehen. Zu anderen Gruppen und Personen soll nach Möglichkeit weiterhin ein Abstand von mindestens anderthalb Metern eingehalten werden. Das Tragen einer medizinischen Maske in geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Kundenverkehrs zugänglich sind, wird aufrechterhalten. Ferner gelten weiterhin Hygiene- und Lüftungsregeln.

Die weiteren Regelungen, die beispielsweise bei Feiern wie Hochzeiten etc. zu beachten sind, können auf der Seite des Landes Niedersachsen unter www.niedersachsen.de oder auf dem Corona-Informationsportal des Landkreises Goslar eingesehen werden, das bequem über die Homepage (www.landkreis-goslar.de) erreicht werden kann.