Datum: 18. März 2020
Landkreis verfügt Regelungen für Restaurants, Gaststätten, Hotels-, Beherbergungsbetriebe, Tagesförderstätten und Werkstätten für behinderte Menschen
Betreibern von Beherbergungsstätten und vergleichbaren Angeboten wie Hotels, Campingplätzen, Wohnmobilstellplätzen sowie privaten und gewerblichen Ferienwohnungen, von Ferienzimmern, von Übernachtungs- und ...
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