Inhalt
Datum: 16. März 2020

Landkreis passt Dienstbetrieb an

Dienstgebäude werden ab Mittwoch für den Publikumsverkehr geschlossen / Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Wie bereits angekündigt, wird auch der Landkreis Goslar seinen Dienstbetrieb hinsichtlich der notwendigen Maßnahmen zur Eindämmung und Verlangsamung der Coronavirus-Ausbreitung anpassen. Ab Mittwoch, 18. März 2020, werden die Dienstgebäude der Kreisverwaltung in der Klubgartenstraße sowie die Außenstellen (Straßenverkehrsamt und Gesundheitsamt) für den üblichen Publikumsverkehr geschlossen.

Um die Funktionsfähigkeit der Verwaltung weiter aufrechterhalten zu können, werden persönliche Kontakte auf ein notwendiges Minimum reduziert und nur nach vorheriger Terminvereinbarung durchgeführt. Der Großteil der täglichen Amtsgeschäfte soll telefonisch oder über E-Mail-Kontakt abgewickelt werden. Einlass in die Gebäude des Landkreises erhalten daher nur Personen, die nachweislich einen Termin haben. Alle anderen werden abgewiesen.

Darüber hinaus wird die Verwaltung ihren Außendienst reduzieren und nur bei nicht verschiebbaren Angelegenheiten (beispielsweise akute Kindeswohlgefährdung) rausfahren.

Das Straßenverkehrsamt wird am Mittwoch, 18. März 2020, aufgrund organisatorischer Abläufe geschlossen sein.

Auch das politische Geschäft wird zunächst bis zum 18. April ausgesetzt. Das gilt für sämtliche Ausschuss- und Kreistagssitzungen. Auch Termine externer Veranstalter in den Räumen des Landkreises sind mit sofortiger Wirkung abgesagt.

Die Eingänge der Dienstgebäude werden sukzessive mit Aushängen und sämtlicher ausgehender Schriftverkehr (Bescheide, Formulare, Faxe, E-Mails und so weiter) mit folgendem Hinweis versehen:

„Angesichts der derzeitigen Ausbreitung des Corona-Virus bitte ich Sie, bis auf Weiteres möglichst von persönlichen Vorsprachen abzusehen. Ich bin für Sie telefonisch sowie per Post, Telefax, E-Mail oder durch Einwurf von Schriftstücken in den Hausbriefkasten zu erreichen. Im Sinne Ihrer Gesundheit und der Ihrer Mitmenschen bitte ich um Verständnis“.

Folgende konkrete Regelungen wurden für nachfolgende Bereiche getroffen:

  • Besucher der Ausländerbehörde beachten bitte folgende Hinweise:

Vorsprachen in der Ausländerbehörde sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Die bisherige Möglichkeit der persönlichen Terminvergabe in der Kundenanmeldung der Ausländerbehörde entfällt mit sofortiger Wirkung.

Die Termine sind ab sofort mit dem Online-Terminreservierungsmodul zu vereinbaren. Ihre Terminanfrage wird schnellstmöglich bearbeitet. Der Bearbeitungsprozess nimmt in der Regel 1 bis 2 Werktage in Anspruch. Wir bitten Sie daher von Nachfragen abzusehen, da diese den Prozess verzögern. Die Entscheidung über Ihre Terminanfrage erhalten Sie anschließend gesondert per E-Mail.

Im Ausnahmefall, wenn kein Internetzugang vorhanden sein sollte, können Termine auch telefonisch am Montag und Dienstag in der Zeit von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr unter 05321 76-323 vereinbart werden.

Es wird gebeten, Terminabsagen beispielsweise Verspätungen umgehend möglichst per E-Mail (auslaenderbehoerde@landkreis-goslar.de) mitzuteilen. Bei größeren Verspätungen muss in der Regel ein neuer Termin vereinbart werden.

  • Besucher der Zulassungsstelle beachten bitte folgende Hinweise:

Am Mittwoch, 18. März 2020, wird das Straßenverkehrsamt komplett geschlossen sein. Ab Donnerstag 19. März 2020, sind Zulassungsangelegenheiten ausschließlich über gebuchte Termine möglich. Die Aufrufanlage für die Zulassung ist geschlossen.

Es wird deswegen zusätzlich der Dienstagnachmittag von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr für Terminbuchungen für private Kunden angeboten. Die Terminbuchung für Kfz-Händler bleibt davon unberührt.

Zulassungsdienste sind von dieser Regelung vorerst unberührt.

Im Ausnahmefall, wenn kein Internetzugang vorhanden sein sollte, können private Kunden in der Zulassung Termine auch telefonisch am Montag und Dienstag in der Zeit von 12:00 Uhr bis 13:00 Uhr unter 05321 376-951 vereinbaren.

Für Angelegenheiten des Schnellschalters (Abmeldungen, Kurzzeitkennzeichen, und so weiter) ist grundsätzlich die 05321 376-977 für eine Terminvereinbarung zu wählen.

Für Angelegenheiten der Führerscheinstelle ist die 05321 376-942 gültig.