Landkreis hebt Testpflicht für den Besuch des Einzelhandels auf
Auch die Kontaktnachverfolgung kann bei einer Inzidenz unter 50 ausgesetzt werden
Per Allgemeinverfügung hebt der Landkreis Goslar die seit 10. Mai bestehende Testpflicht für Geschäfte des Einzelhandels auf. Grundlage für diesen Schritt ist die neueste Änderung der niedersächsischen Corona-Verordnung, die seit heute (25. Mai) Gültigkeit entfaltet.
Mit dem Wegfall der Testpflicht, was ab einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz (stabil meint fünf aufeinanderfolgende Tage) von unter 50 der Fall ist, kann auch auf die Kontaktnachverfolgung – egal ob digital oder analog – verzichtet werden.
Die Regelungen gelten jedoch nur für den Einzelhandel. In der Außengastronomie bleiben Testpflicht und die Bestimmungen zur Kontaktnachverfolgung bestehen. Dies gilt im Übrigen auch für kulturelle Einrichtungen wie beispielsweise Museen oder Galerien.
Liegt die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen wieder über 50 Neuinfektionen, stehen ab dem fünften Tag Testpflicht und Kontaktnachverfolgung im Einzelhandel wieder auf der Tagesordnung.