Landkreis Goslar hebt Aufstallungspflicht zum Schutz vor der Geflügelpest auf
Aufhebung der Schutzmaßnahmen in der Überwachungszone greift ab 10. März
Der Landkreis Goslar hebt die am 30. Januar 2026 verfügte Aufstallung zum Schutz vor der Geflügelpest mit Wirkung ab morgigen Dienstag, 10. März, auf. Der entsprechende Hinweis zur Aufhebung der tierseuchenbehördlichen Allgemeinverfügung ist im digitalen Amtsblatt der Kreisverwaltung veröffentlicht.
Somit sind alle besonderen Schutzmaßnahmen in dem als Überwachungszone eingestuften Bereich nicht mehr gültig. Geflügel muss demnach nicht mehr in geschlossenen Ställen oder unter einer vor Wildvögeln schützenden Überdachung gehalten werden.