Kontrolle von verfügten Verboten und Maßnahmen
Zur Eindämmung der Coronapandemie hat der Landkreis Goslar auf Weisung des Landes umfangreiche Verfügungen erlassen, die beispielsweise die Schließung von Geschäften, das Besuchsverbot in Altenheimen und Krankenhäusern oder das Verbot von Veranstaltungen betreffen.
Vermehrt treten Anfragen auf, wie die Verbote umgesetzt und kontrolliert werden sollen. Landrat Thomas Brych ist sich dieser Problematik bewusst und appelliert zuvorderst an die Einhaltung der getroffenen Maßnahmen: „Wie ich in den vergangenen Tagen bereits mehrfach betont habe, ist jetzt jeder Einzelne gefragt, seinen Beitrag zu leisten. Ich bin mir im Klaren darüber, dass viele auch wirtschaftliche Sorgen haben. Dies ändert jedoch nichts an der Gültigkeit der verfügten Maßnahmen und deren konsequenter Einhaltung.“
Flächendeckende Kontrollen wird es zunächst nicht geben, werden aber angedacht. Sollten sich jedoch schon jetzt Hinweise verdichten, dass vorsätzlich gegen die verfügten Verbote verstoßen wird, sind Ahndungen im Rahmen des Ordnungs- und Strafrechts nicht auszuschließen.
Vor allem im Hinblick auf das Besuchs- und Betretungsverbot in Alten- und Pflegeheimen macht der Landrat deutlich: „Die Umsetzung des Besuchs- und Betretungsverbots liegt im Verantwortungsbereich der Einrichtungen. Diese haben grundsätzlich die Möglichkeit, ein Hausverbot auszusprechen. Sollte dagegen verstoßen werden, stellt dies einen Hausfriedensbruch dar und fordert den Eingriff der Polizei. Ich hoffe, dass es dazu nicht kommen muss. In solchen Zeiten ist gegenseitige Rücksichtnahme und Einsicht mehr gefragt denn je.“