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Datum: 27. August 2021

Einschulungsfeiern 2021: Was es zu beachten gilt

Wenn in der kommenden Woche die Einschulungsfeiern an den Grundschulen und den weiterführenden Schulen im Landkreis Goslar über die Bühne gehen, gelten glücklicherweise deutlich geringere Einschränkungen als dies noch im vergangenen Jahr der Fall war. Einige Regeln sind aber dennoch zu beachten.

So dürfen nur Personen Zutritt zu den Feierlichkeiten im schulischen Rahmen erhalten, die geimpft, genesen oder einen aktuellen Corona-Negativtest vorweisen können, der je nach Testmethode nicht älter als 48 (PCR-Test) respektive 24 Stunden (PoC-Antigen-Schnelltest) ist. Kinder unter sechs Jahren sind von der Testung ausgenommen.

Ferner haben die Veranstalter ab einer Teilnehmerzahl von mehr als 25 Personen eine Kontaktdatenerhebung durchzuführen. Dies kann digital oder analog erfolgen.

Zwar wurde mit der neuen Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen, die seit Mittwoch, 25. August, Gültigkeit entfaltet, die Kapazitätsbeschränkung für Veranstaltungen von 25 bis 1.000 Teilnehmenden aufgehoben. Eingeschränkt wird dies in der Praxis jedoch weiterhin durch das notwendige Hygienekonzept, das unter anderem die Wahrung von Mindestabständen regeln muss. Immer dort, wo der inzwischen obligatorische Abstand von anderthalb Metern nicht eingehalten werden kann, ist eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Selbstverständlich muss das Hygienekonzept auch Vorgaben zur Lüftung der Räumlichkeiten sowie zur Steuerung der Besucherströme enthalten. Und auch die weiteren Hygienemaßnahmen (Reinigung und Desinfektion) sind zu beachten.

Den Schulen als Veranstalter ist es natürlich freigestellt noch weitergehende Regelungen – beispielsweise was die Teilnehmerzahl betrifft – individuell zu treffen.