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Datum: 9. Juni 2026

Die Beantragung von Fördermitteln der NBank wird erleichtert

Unternehmen können jetzt leichter Förderungen beantragen.
Sie brauchen keine Originaldokumente mehr.
Eine einfache Unterschrift reicht aus.
Das gilt für Anträge und andere Dokumente.
Auch für laufende Verfahren gilt das.

Kleine Projekte können früher starten.
Das gilt für Ausgaben unter 100000 Euro bei Firmen und Privatpersonen.
Bei Kommunen gilt die Grenze von 1 Million Euro.
Der Antrag für den frühen Start entfällt.
Der Start ist aber auf eigenes Risiko.

Zum Beispiel können Handwerker nach Antrag Arbeitsverträge machen.
Bei Innovationsgutscheinen können Firmen nach Antrag Aufträge geben.
Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Förderung.

Edda Schaper von WiReGo findet die neue Regel gut.
Sie sagt, die Vereinfachung hilft den Unternehmen.
Die Akzeptanz für Förderungen steigt.

WiReGo berät kostenlos bei Förderungen.
Das gilt für Gründer und Firmen in Goslar.
Mehr Infos gibt es auf www.wirego.de.

Quelle: WiReGo - Wirtschaftsförderung Region Goslar GmbH & Co. KG