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Datum: 2. Dezember 2021

Corona-Tests: Was aktuell gilt

Seit Inkrafttreten der Warnstufe 2 reißt der Ansturm auf die Corona-Teststationen im Landkreis Goslar nicht ab. Vielerorts stehen kurzfristig keine Termine mehr zur Verfügung oder es bilden sich lange Warteschlangen in der Hoffnung noch einen Schnelltest zu ergattern.

In der Goslarer Kreisverwaltung mehren sich die Anfragen zum Schnelltestprozedere weshalb in der Folge ein kurzer Überblick über die geltenden Regeln geboten werden soll.

Wo kann ich mich testen lassen?

Unter Aufsicht kann man sich

  • In einem zugelassenen Testzentrum, in Apotheken oder in einer Arztpraxis testen lassen.
  • Mancherorts werden Testungen aber auch direkt vor oder im Eingangsbereich eines Geschäftes, eines Gastronomiebetriebes oder einer Veranstaltung angeboten.
  • Auch unter Aufsicht am Arbeitsplatz durchgeführt und bescheinigte Negativtestungen können verwendet werden.

In Niedersachsen kann jede dieser Bescheinigungen innerhalb von 24 Stunden (PCR-Test = 48 Stunden) beliebig oft eingesetzt werden.

Die Bescheinigung muss dabei immer den Vor- und Nachnamen, das Geburtsdatum, die Adresse der getesteten Personen sowie den Namen und Hersteller des Tests, das Testdatum, die Testuhrzeit sowie den Namen und die Firma der beaufsichtigenden Person und schließlich die Testart und das Testergebnis enthalten.

Ein entsprechender Vordruck für eine solche Testbescheinigung kann auf der Corona-Infoseite des Landkreises heruntergeladen werden.

Wie steht es um eine FFP2-Maskenpflicht im Einzelhandel?

Darüber hinaus mehren sich auch die Fragen zu einer möglichen FFP2-Maskenpflicht im Einzelhandel. Eine solche Pflicht gibt es bislang noch nicht, sie wird aber vermutlich kommen. Die Gesundheitsämter raten bereits jetzt die FFP2-Maske einer OP-Maske in jeder Situation vorzuziehen.