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Datum: 23. Juli 2026

Blauzungenkrankheit: Landkreis Goslar liegt vollständig in einer Handelsrestriktionszone für Wiederkäuer

Nachweis der Viruserkrankung ist in einer Rinderhaltung im Landkries Göttingen erfolgt

Der Landkreis Goslar liegt aktuell vollständig in einer Handelsrestriktionszone für Wiederkäuer. Grund hierfür ist der erste Nachweis des Typs 8 der Blauzungenkrankheit (BTV-8) in Niedersachsen, der in einer Rinderhaltung im Nachbarlandkreis Göttingen erfolgt ist.

Nach den Vorgaben der europäischen Union muss um den Ausbruchsbetrieb eine Handelsrestriktionszone mit einem Radius von 150 Kilometern eingerichtet werden. Mehrere niedersächsische Landkreise liegen nun ganz oder zum Teil innerhalb dieser Zone, die sich nordwärts bis in die Gegend von Uelzen und Fallingbostel erstreckt.

Detaillierte Informationen zur Restriktionszone hat das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) über eine Karte veröffentlicht, die unter folgendem Link einsehbar ist:

https://visualgeoserver.fli.de/visualize-this-map/EFAEE427002221F59BBB91F0A4B880820C9B08E6113F7ADC062C138079E63EF0

Betroffen sind Tierhalterinnen und Tierhalter von Rindern, Schafen, Ziegen, Lamas, Alpakas und Kamelen. Für sie gelten Einschränkungen, wenn Tiere aus der Zone heraus in noch BTV-8-freie Gebiete innerhalb Deutschlands oder in andere EU-Mitgliedstaaten verbracht werden sollen.

BTV-8 zirkuliert in Süd- und Südosteuropa, vor allem aber in Frankreich und zuletzt auch wieder in der Schweiz.

Tierhalterinnen und Tierhaltern wird dringend empfohlen, empfängliche Tiere gegen das Blauzungenvirus Serotyp 3 und zusätzlich auch Serotyp 8 impfen zu lassen.

Informationen zur Blauzungenkrankheit stellt das LAVES unter https://tierseucheninfo.niedersachsen.de/ zur Verfügung.

Bei Fragen kann zudem das Veterinäramt des Landkreises Goslar unter der E-Mail-Adresse veterinaerwesen@landkreis-goslar.de oder telefonisch unter 05321 700-800 kontaktiert werden.

Verdachtsfälle der Blauzungenkrankheit im Landkreis Goslar müssen umgehend beim hiesigen Veterinäramt gemeldet werden, auch hierfür können die angegebenen Kontaktdaten genutzt werden.