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Datum: 13. März 2020

Besuchsverbot in Alten- und Pflegeheimen - Landkreis lässt wenige Ausnahmen zu

Das vom Landkreis Goslar angeordnete Besuchsverbot von Alten- und Pflegeheimen lässt in besonders begründeten Fällen ein wenig Spielraum zu. Der von der Kreisverwaltung eingerichtete Stab für außergewöhnliche Ereignisses (SAE) hat heute entschieden, dass Besuche von Angehörigen in gut begründeten Ausnahmefällen gestattet werden können. Dazu zählt die Sterbebegleitung sowie die Möglichkeit, dass Bewohner einer Alten- und Pflegeeinrichtung Beerdigungen besuchen dürfen.

In beiden Fällen sind jedoch nicht nur zwingend die gängigen Hygieneregeln zu beachten, sondern es muss mitunter auch sichergestellt werden, dass Heimbewohner, die die Einrichtung verlassen haben, keine Infektionsgefahr für Belegschaft und die Bewohner darstellen. Gegebenenfalls sind Quarantänemaßnahmen für die betroffene Person sicherzustellen.

Für Angehörige, die Erkältungssymptome aufweisen, aus einem vom Robert-Koch-Institut klassifizierten Risikogebiet kommen oder mit Personen in Kontakt standen, die eine nachgewiesene Infektion mit Covid19 aufweisen, gelten diese Ausnahmen nicht.

Grundsätzlich sind diese Besuche auf ein absolutes Minimum zu begrenzen. Dies beinhaltet auch die Dauer der Besuche.